Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Waage

Waage

Waage

Vorrichtung zum Wiegen von Handelsgütern

Zur Wiegen von Gütern wurden im Frühmittelalter ungleicharmige Balkenwaagen benutzt, an deren einem Arm das Wiegegut hing, während am anderen ein verschiebbares Gewicht angebracht war. Diese Konstruktion ging auf römische Zeit zurück, erlaubte schnelles Wiegen und wurde für unterschiedliche Lastbereiche benutzt.

Im 13. Jahrhundert verdrängten Schalenwaagen (mhd. schalwag) mit gleicharmigem Waagbalken und Schalgewichten die Schnellwaagen. Es gab Feinwaagen für Edelmetalle, Drogen oder Farbstoffe und Waagen für Handelsgüter wie Mehl, Fleisch, Wollballen oder Eisenstangen. Je nach zu wiegendem Gut waren die Waagen unterschiedlich geeicht. Gegen die Masse von Bleigewichten in der einen Waagschale wurde die Masse des Wiegegutes in der anderen der frei am Balken hängenden Waagschalen aufgewogen. Vom 13. Jahrhundert an goss man Gewichte aus Bronze.

Die Überwachung von Waagen und Gewichten fiel anfangs in die Kompetenz der Grafen, später in die der herrschaftlichen oder städtischen Marktkontrolle. Spätmittelalterliche Gewichtsordnungen besagten, dass Gewichte bis fünf Pfund aus Kupfer, Messing oder Eisen gefertigt sein müssten, schwerere Gewichte durften auch aus Blei oder Zinn bestehen.

In größeren Städten gab es eine große öffentliche Stadt- oder Fronwage, mit welcher der geschworene städtische Waagmeister, assistiert von Waaggesellen, gegen Gebühr Handelsgüter abwog. Der Technik nach war die Stadtwaage eine Balkenwaage, an deren Enden an Seilen oder Ketten Tragpaletten für die Gewichte bzw. für das Handelsgut befestigt waren. Wurde auf einer nichtöffentlichen Waage - in einer Herberge oder einem Privathaus - gewogen, so war der gesworene wäger oder sein gesworener diner beizuziehen und die übliche Waaggebühr zu entrichten. Unbeaufsichtigtes Wiegen von Handelsgütern wurde streng bestraft, war doch der waglon eine bedeutende Einnahmequelle der Stadt.

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