Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Offenhaus

Offenhaus

Zugangsrecht zu einer Burg

Unter Öffnung einer Burg versteht man die Verpflichtung des Besitzers einer Lehens- oder Pfandburg, dem Eigentümer der Burg ein Zugangsrecht zu gewähren, denn Lehns- oder Pfandherren durfte ihre Burg ohne Erlaubnis nicht betreten. In den Verträgen wurde genau festgelegt, bei welchem Anlaß, zu welchen Zeiten und mit welchen Personen der Lehnsherr die Burg betreten und als Stützpunkt benutzen durfte. Die Zahl der zugangsberechtigten Personen war genau geregelt. Der Burgöffner konnte auch die Personen nennen, die von seiner Burg aus nicht angegriffen werden durften. Dies waren meist der König, seine Verwandten und Verbündeten. Für die Erlaubnis zahlte er dem Vasallen eine vereinbarte Geldsumme oder er beteiligte ihn an der zu erwartenden Beute. Für den Lehnsmann barg die Öffnung ein beachtliches Risiko, denn er wurde nicht nur in die Fehde seines Herrn hineingezogen, sondern auch seine Lehnsburg geriet in Gefahr, wenn sie angegriffen wurde. Für den Fall der Beschädigung oder Zerstörung der Burg regelten jedoch zahlreiche Bestimmungen in den Offenhausverträgen den Schadensersatz. Öffnungen waren nicht nur bei Lehns- und Pfandburgen üblich. Mancher Burgbesitzer stellte seine Eigenburg gegen gute Bezahlung anderen Fehdeherren als Stützpunkt für eine bestimmte Dauer zur Verfügung.

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