Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Lehensdienst

Lehensdienst

Aus einem Lehnsverhältnis erwachsende Pflichten des Mannes.

Nach deutschem Recht bestand der Lehensdienst (vgl. Lehen) aus: 1. Herrfahrt, die nur Reichskriegsdienst war, sechs Wochen und drei Tage innerhalb des Reiches auf eigene Kosten. Zum Romzug (auf Reichskosten bis zur Krönung) war jeder verpflichtet, der Reichsgut zu Lehen hatte. In Privatfehden brauchte nur der Ledigmann und der Ministeriale dem Herrn zu folgen. Seit der Ausbildung der Landeshoheit trat der Landesherr an die Stelle des Königs und schon im 16. Jahrhundert war der Reichskriegsdienst nur noch Ausnahme. Auch im Territorium wurde der Lehensdienst mehr und mehr beschränkt, die persönliche Ableistung durch den Lehnsmann wurde nicht mehr gefordert, sondern geschah durch geworbene Lehnsreiter und seit dem 17. Jahrhundert trat die Ablösung in Geld in Form einer jährlichen Abgabe an Stelle des Lehnsdienstes 2. Hoffahrt, die Pflicht des Mannes, dem Herrn im Rat (Mannentage) und Gericht (vgl. Lehnsgericht) zu dienen. 3. Ferner hatte der Mann den Herrn zu "ehren" (Formen dieser Pflicht waren z.B. Steigbügelhalten und Führen des Pferdes sowie das "Herr" nennen").

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