Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Interregnum

Interregnum

Interregnum

Zwischenherrschaft Bezeichnet im allgemeinen einen Zeitraum ohne anerkannten Herrscher. Im speziellen wird damit die Zeitspanne zwischen 1250 und 1273 bezeichnet, als es im Reich keinen allgemein anerkannten deutschen König gab, wird als Interregnum (Zwischenherrschaft). "...die kaiserlose, die schreckliche Zeit..." so nannte Friedrich Schiller in seinem "Der Graf von Habsburg" das sog. Interregnum, die Jahre zwischen 1250 und 1273. Kaiser Friedrich II., aus dem Haus der Staufer, war unerwartet im Dezember des Jahres 1250 verstorben. Sein Tod hinterließ ein großes Machtvakuum im deutschen Teil des Kaiserreichs. Sein Sohn Konrad IV., seit 1237 König im deutschen Reichsgebiet, verließ im Oktober 1251 die deutschen Reichsteile für immer. Er brach nach Sizilien auf, wo er sich der traditionellen Unterstützung des Staufergeschlechts versichern wollte. Er starb schon 1254 in Unteritalien und hinterließ einen minderjährigen Sohn, Konradin, der als letzter der männlichen Stauferlinie 1268 hingerichtet wurde. In Deutschland hatte die Bedeutung der Staufer aber schon mit dem Tod Friedrichs und der darauf folgenden Flucht Konrads nachgelassen. Der seit 1247 amtierende Gegenkönig zu den Staufern, Wilhelm von Holland, wurde somit die dominierende Macht im Reich. Durch die Nachwahl des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg 1252 und durch die wechselseitige Anerkennung Wilhelms und des rheinischen Städtebundes konnte er sich als König etablieren. Die schon 1220 und 1232 von Friedrich II. verabschiedeten Reichsgesetze hatten die Zersplitterung Deutschlands in einen politischen Flickenteppich gefördert. Indem er die Rechte der territorialen Fürsten anerkannte, hatte Friedrich zwar für Ruhe im Deutschen Reich gesorgt, gleichzeitig aber auch den Grundstein zur Zersplitterung Deutschlands gelegt. Durch diese Zusicherung umfangreicher Rechte erkannte er die Landeshoheit der Fürsten an. Diese begannen darauf auch, mit neuem Selbstbewußtsein ihre eigene Machtposition gegenüber den anderen Herrschern auszubauen. Die königliche und kaiserliche Macht hatte für künftige Generationen einen Stützpfeiler verloren. Spätere Herrscher mussten sich vor allem auf ihre Hausmacht stützen. Nach dem Tode Wilhelms von Holland im Januar 1256 brach erneut eine königslose Zeit an. Bei der Doppelwahl von 1257 traten zum erstenmal die sieben Fürsten in den Vordergrund. Zu den Kurfürsten gehörten dir drei rheinischen Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und (etwas später hinzukommend) der König von Böhmen. Diese sieben Kurfürsten und ihre Nachkommen waren bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation über Jahrhunderte hinweg bei der Königswahl der bestimmende Machtfaktor. Nach dem Tod Wilhelms von Holland konnte man sich nicht auf einen einzigen Kandidaten einigen. So wurde der spanische König Alfons von Kastilien von dem Trierer Erzbischof, dem Herzog von Sachsen und dem Markgraf von Brandenburg gewählt, während die Erzbischöfe von Mainz und Köln und der Pfalzgraf ihre Stimme Richard von Cornwall gaben. Der böhmische König wählte beide. Er stammte mütterlicherseits von der staufischen Linie ab und hatte selbst Ambitionen auf den deutschen Thron. Diese wurden aber vom Papst sehr schnell zerschlagen. In der nun folgenden Zeit machte er sich daran, seine Gebiete zu stärken und neue Territorien im Reich dazu zu gewinnen. Keiner der Könige war fähig, in Deutschland ein geeintes und befriedetes Reich zu erschaffen. Alfons von Kastilien ließ sich in seinem ganzen Leben nicht ein einziges Mal im Reich blicken. Richard von Cornwall hielt sich vier Jahre in Deutschland, aber ausschließlich in den linksrheinischen Gebieten auf. Das Desinteresse der beiden Könige an einer aktiven Herrschaftspolitik förderte die schon beim Staufer Friedrich II. einsetzende Tendenz zur Regionalisierung einzelner Gebiete in Deutschland. In dieser Jahren der fehlenden zentralen Reichsgewalt nahmen die Fehden zwischen rivalisierenden Gebietsherren, Übergriffe auf Kaufleute und Reisende, Überfälle auf Gemeinden stetig zu. Der Chronist eines schwäbischen Klosters schrieb: "Das Reich war ohne König und wer konnte, raubte, was er wollte. Das Land war wüst und ohne Bauern und entbehrte aller Güter. Ein gewisser Schenk Konrad von Winterstetten, Gott und den Menschen ein Greuel, verwüstete unser Land und quälte viele Menschen und uns." Als Richard von Cornwall 1272 starb, war der Wunsch nach einem beim Adel weitgehend akzeptierten König groß. Die Kurfürsten wählten 1273 den "deutschen", bis dahin eher unauffälligen Rudolf von Habsburg zum neuen König. Die ansonsten einstimmige Wahl ebnete den Weg zu einer neuen inländischen Politik. Mit dem Tod Alfons von Kastilien 1275 gab es jetzt faktisch nur noch einen König im Reich. Rudolf war bei seinem Amtsantritt bereits 55 Jahre alt, ein hohes Alter für die damalige Zeit. Er galt als tüchtiger und korrekter Mann, zudem als kriegserfahrener und geschickter Territorialherr. Er dankte für seine Ernennung damit, daß er nachträglich die Bereicherung der Kurfürsten legitimierte. Allein der König von Böhmen stimmte gegen die Wahl, hatte er sich doch erneut eine Chance auf den deutschen Thron ausgerechnet. Es kam zum Krieg. In einem tollkühnen Feldzug, kaum ein Großer des Reiches unterstützte ihn bei seinem Feldzug, zwang er die überlegenen Truppen des Böhmen in die Knie. Mit dem Sieg über Ottokar II., der Böhme bezahlte seinen Widerstand mit dem Tod auf dem Schlachtfeld, hatte sich Rudolf von Habsburg eindrucksvoll als König durchgesetzt. Seine Königswürde war im Reich unangefochten, die Kaiserwürde gewann er dagegen nie. Erst 1312 stieg erneut ein deutscher König, der Luxemburger Heinrich VII., zu Kaiserwürden auf.

Zurück