Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Bischof

"Aufseher" seiner Kirchenprovinz

Der Begriff "Bischof" ist vom griechischen "episkopos" abgeleitet und heißt wörtlich "Aufseher". In der Zeit der ersten christlichen Gemeinden wachsen den Gemeindeleitern Aufgaben zu, die zuvor Propheten und Lehrern zugeordnet waren. Die "neuen" Bischöfe werden zu "Hirten", denen die umfassende Sorge und Verantwortung für ihre "Herde" zukommt. Ursprünglich Vorsteher in der Gemeinde, stand der Bischof seit dem 4. Jahrhundert an der Spitze einer Diözese. Mehrere Bischöfe unterstehen einem Erzbischof. Heute sind die Bischöfe leitende Amtsträger der Kirche und stehen in der Regel einem territorial umgrenzten Bereich der Kirche vor, das Bistum oder Diözese genannt wird. Zusammen mit dem Papst, der Bischof von Rom ist, bilden sie die obersten Schicht der kirchlichen Hierarchie. Ihr gemeinsames Kennzeichen ist die Apostolische Sukession, das Stehen in der "direkten Nachfolge der Apostel", das sich formal an der Handauflegung mehrerer Bischöfe bei der Weihe eines neuen Bischofs festmacht. Rechte des Bischofs: Verwaltung der Sakramente; Wahrnehmung der Predigt und Katechese und der Lehre der Theologie, womit der Bischof andere beauftragen kann. Seine weltliche Regierungsgewalt umfasst ursprünglich Gesetzgebung, Straf- und Disziplinargewalt sowie Steuergewalt über den Klerus. Diese Rechte wurden erst durch das Domkapitel, im Laufe der Zeit stark durch Papst bzw. Erzbischof beschnitten. Anfangs wurden die Bischöfe von allen Christen gewählt, von Priester, Diakonen und vom Volk. Doch bald wurde die Besetzung der Bischofsstühle ein "Politikum", bei der weltliche Fürsten, Könige und Kaiser mitbestimmen wollten (Investiturstreit). Heute steht die Bischofswahl meist dem Domkapitel zu, dem obersten Leitungsgremium eines Bistums. In welcher Form das Domkapitel des Bistums, der Papst in Rom und die Landesregierung des betroffenen Bundeslandes in Wahl und Bestätigung eingebunden sind, legen verschiedene in Deutschland geltende Konkordate (Staatsvertrag zwischen der Kirche und der Regierung eines Landes) fest. Zur Amtstracht gehören das Brustkreuz sowie Bischofsring, Bischofsstab und Bischofsmütze (Mitra).

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