Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Appelation

Anrufung einer höheren gerichtlichen Instanz.

Die Kurfürsten und die meisten großen Fürsten des Reiches erwarben sog. "Appellationsprivilegien" ("privilegia de non appellando"), d.h. der Kaiser verlieh ihnen das Recht, ihren Untertanen die Appellation an ein kaiserliches Gericht zu versagen. Darüber hinaus verlieh er "privilegia de non evocando", d.h. der Kaiser selbst durfte keine Prozesse vom Gericht des betreffenden Landesherrn mehr vor sein eigenes Gericht ziehen. Das machte die landesherrlichen Gerichte zu den höchsten Gerichtsinstanzen in dem betreffenden Land und war ein wesentlicher Schritt zur einheitlichen fürstlichen Territorialherrschaft. (Text: Uni Münster)

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