Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Patronat

Patronat

Ernennungsrecht bei einer Pfarrkirche

Aus dem Eigenkirchenrecht entwickeltes Recht des Patrons (Kirchenherrs) als Gründer, Erbauer oder Stifter einer Pfarrkirche dessen Geistlichen vorzuschlagen. Im Mittelalter war dies im Wesentlichen ein Ernennungsrecht, besonders wenn der Landesherr Patron war. Der Patron beanspruchte auch das Spolienrecht und Regalienrecht. Das Patronatrecht kann vererbt, verkauft und verschenkt werden. Früher wurde es auch häufig zu Lehen vergeben. Das Präsentationsrecht muss innerhalb bestimmter Zeit bei Verlust des Rechtes ausgeübt werden. Innerhalb dieser Frist hat der Patron das Recht, mehrere Kandidaten zu präsentieren. Waren mehrere Patrone vorhanden, wechselte das Präsentationsrecht im Turnus, oder man einigte sich gemeinsam auf einen Kandidaten. Dem vorschriftsmäßig Präsentierten erteilte der Bischof die Weihe (institutio canonica).

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