Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Kurfürsten

Kurfürsten

Die Kurfürsten (Wahlfürsten) galten als "Säulen des Reiches" und repräsentierten gemeinsam mit dem Kaiser das Reich.

Das Kurfürstenkollegium konnte schon im Spätmittelalter als eine repräsentative Korporation für das ganze Reich verbindlich handeln, indem es den Kaiser wählte. Nach ursprünglichen Vorstellung vom Wahlrecht des ganzen "Volkes" verfestigte sich seit dem Hochmittelalter die Gruppe der Kurfürsten als alleinige Königswähler. Kurfürsten waren: die drei rheinischen Erzbischöfe Mainz, Köln, Trier; der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Die Herausgehobenheit wurde nachträglich begründet und legitimiert mit der Erzämtertheorie: Die weltlichen Kurfürsten versahen am Königshof die Hofämter Mundschenk, Truchseß, Marschall, Kämmerer. Die drei geistlichen Kurfürsten hatten die Ämter von Reichserzkanzlern inne: Mainz für Deutschland, Köln für Italien, Trier für "Gallien". Der Pfalz kommt im fränkisch-rheinischen, westlichen Teil d es Reiches, Sachsen im östlichen Teil das sog. Reichsvikariat zu, d.h. das Recht zur Vertretung des Königs bei Thronvakanz. Das Kurfüsrtenkolleg wurde in der Goldenen Bulle von 1356 als feste Korporation mit bestimmten gemeinsamen Privilegien endgültig festgeschrieben und entwickelte sich zums institutionellen Zentrum der Reichsverfassung. Die Goldene Bulle stellte sicher, daß es bei der Königswahl immer zu einer eindeutigen und sicheren Entscheidung kam. Dazu dienten Bestimmungen, die sicherstellten, daß sich die Zusammensetzung des Kollegiums nicht änderte (Festlegung des Erstgeburtsrechts und Unteilbarkeit der Kurländer), daß es nicht zu Rangkonflikten kam (Fixierung des zeremoniellen Rangs im Gehen, Stehen und Sitzen); daß die Kurfürsten sich allein versammeln durften, und - das wohl wichtigste - daß grundsätzlich das Mehrheitsprinzip galt. Das Kurfürstenkollegium repräsentierte das Reich als Ganzes in einem doppelten Sinne: Die Kurfürsten konnten verbindlich für das Ganze handeln und sie repräsentierten das Reich gemeinsam mit dem Kaiser in dem Sinne, daß ihr gemeinsames, feierliches öffentliches Auftreten die Majestät des Reiches sichtbar zur Erscheinung brachte. Deshalb sind auf Abbildungen "des Reiches" sehr oft allein Kaiser und Kurfürsten dargestellt. (Text: Uni Münster) Vgl. auch den Artikel Adel

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