Glossar
Afterlehen
Vom Lehnsmann an einen Aftervasallen weitergegebenes Lehen.
Von einem Lehensmann an einen Dritte ausgegebenes Lehen. Letzterer wurde dann Unter(lehns-)herr, Afterlehnsherr oder Zwischen(lehns-)herr genannt. Lehen durften im Allgemeinen ohne Einwilligung des Oberlehensherrn afterverlehnt werden.