Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Exemtion

Befreiung von der (ordentlichen) Gerichtsbarkeit

Exemtion bedeutet eigentlich die völlige Loslösung aus einem Gerichtsverband und die Zuerkennung der eigenen Gerichtsbarkeit. Im weiteren Sinne bedeutet Exemtion aber jede Befreiung von der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Zuerkennung eines besonderen Gerichtsstandes (vgl. Immunität). Die Exemtion war im alten deutschen Reich ein Reservatrecht des Kaisers. Im Mittelalter waren sehr viele Bistümer, Orden, Universitäten und fast alle Klöster eximiert

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