Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

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Historische Fachbegriffe

Burgbaurecht

Bibliothek > Glossar > Alphabet Hinweis Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt. Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen. Glossar Abakus Seit der Antike verwendetes Rechenbrett, mit dem durch Verschieben frei beweglicher Rechensteine addiert und subtrahiert wurde. 1.) ursprünglich jede viereckige Platte, speziell die quadratische Säulendeckplatte, die den Übergang vom Kapitell zum Architrav bildet. Bei der dorischen Säulenordnung verlaufen die Seitenkanten des Abakus senkrecht zur Bodenfläche, bei der ionischen und korinthischen leicht geschweift. 2.) Seit der Antike verwendetes Rechenbrett, mit dem durch Verschieben frei beweglicher Rechensteine addiert und subtrahiert wurde. Im Mittelalter dienten die Rechenbretter vor allem zum Umrechnen unterschiedlicher Maß- und Münzsysteme. Europäer berichteten im 20. Jahrhundert, dass Händler in ostasiatischen Ländern mit dem Abakus rascher Währungen umrechneten, als ihnen dies mit dem Taschenrechner möglich war. abgegangene Burg Eine verschwundene, nicht mehr bestehende Burg. Unter eine "abgegangenen Burg" versteht man eine nicht mehr existente Burg, von der nur noch eine schriftliche oder mündliche Überlieferung kündet. Auch wenn noch geringe Geländespuren von der ehemaligen Burg zeugen, kann man durchaus von "abgegangen" sprechen. Ablass Definition: Erlass von Sündenstrafen (Begriff aus der Geschichte der katholischen Kirche) Seit dem 6. Jahrhundert handelt es sich dabei um den Nachlass öffentlicher Kirchenbußen in der katholischen Kirche. Diese Bußpraxis erweiterte sich im 11. Jahrhundert, sodass die Gläubigen unter gewissen Voraussetzungen die Vergebung ihrer begangenen Sünden, bei vorangehender Bußgesinnung, erlangen konnten. Dabei musste der bereuende Sünder ein Bußwerk ableisten, bei welchem es sich zu dieser Zeit meist um eine gemeinnützige Tätigkeit (z.B. Beitrag zum Bau einer Kirche, Teilnahme an einem Kreuzzug) handelte, die zur Tilgung zeitlicher Sündenstrafen diente. Vor allem im Spätmittelalter wurde der Ablass allerdings in Form von Geld und Almosenspenden erlangt. Hieraus entstand ein reger Missbrauch von kirchlicher Seite aus, da der Ablass nun als Geldquelle zweckentfremdet und auch theologisch missdeutet wurde. Es entwickelte sich ein regelrechter Ablasshandel. Dieser wurde zu einem Hauptkritikpunkt an der katholischen Kirche während der Reformation im 15. Jahrhundert, welche den Ablass generell ablehnte. Aborterker Toilette einer mittelalterlichen Befestigung. In den Quellen auch als "Haymlichkeit" oder "haymlich gemach" bezeichnet. Abort(erker) sind typisch für die mittelalterliche Burg oder Wohntürme, meist in Form eines Erkers auf Konsolen über dem Graben oder einer abgelegenen Stelle der Burgmauer. Absage (Fehdewesen) Begriff aus dem Fehdewesen. Die Fehde musste durch eine förmliche Kriegserklärung, die sog. Absage oder Auf- bzw. Widersage, eröffnet werden. Abschließung des Ritterstandes Die Ritterschaft als Geburtsstand. Um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert wurde die Ritterschaft zu einem Geburtsstand. Nun konnte nur noch Ritter werden, wer von einem Ritter abstammte, also ritterbürtig war. Dieser Vorgang wird als "Abschließung des Ritterstandes" bezeichnet. Abschnittsbefestigung Burganlage mit mehreren unabhängig voneinander zu verteidigenden Abschnitten oder Verteidigungslinien. Abschnittsbefestigungen waren wegen des großen Geländebedarfes und des enormen Bauaufwandes im mittelalterlichen deutschen Burgenbau nicht allzu häufig zu finden. Absolutismus Staatsform, die einem Monarchen den absoluten Führungs- und Machtanspruch zugesteht. Der absolutistische Herrscher verfügte theoretisch über eine unumschränkte Machtfülle in Gesetzgebung und Verwaltung. Er ist bei der Ausübung seiner Herrschaft nicht durch Mitwirkungs- oder Kontrollbefugnisse anderer Organe beschränkt und somit den bestehenden Gesetzen nicht unterworfen. Die Entstehung einer absoluten Herrschaft setzt die Anschauung voraus, dass der Herrscher eine göttliche Weihe besitzt. Im engeren Sinne wird unter Absolutismus die bestimmende europäische Staatsform des 17. und 18. Jahrhunderts verstanden. Abt (Klostervorsteher) Vorsteher einer klösterlichen oder klosterähnlichen Gemeinschaft. Der Abt (von aramäisch ,Abba' = Vater. lat. Abbas) ist der Vorsteher einer klösterlichen oder klosterähnlichen Gemeinschaft (Abtei). Ihren klassischen Ausdruck findet die monstische Vorstellung von Abt in den Texten der Regel Benedikts. Der Abt ist Vater seiner geistlichen Söhne, der Hirt seiner Herde, der Lehrer in der Schule der geistlichen Kunst. Die Regeln gestehen ihm weitgehende Führungs- und Leitungsvollmachten zu, binden ihn in wichtigen Entscheidungen aber an den Rat der Brüder und bürden ihm die volle Verantwortung für das Wohl und Heil seiner Gemeinschaft auf. Der von der Klostergemeinschaft gewählte Abt erhält durch den Bischof die Abtsweihe. Einem Nonnenkloster steht entsprechend eine Äbtissin vor. (Text: Stefan Grathoff) Abtei Klöster, die von einem Abt geleitet wurden, werden seit dem 11. Jahrhundert Abteien genannt. Benediktiner- und Zisterzienserklöster, deren Gemeinschaften mehr als zwölf Mönche hatten, wurden traditionellerweise zu Abteien erhoben. Durch das Gelübde der Beständigkeit (stabilitas) sind die Mönche an die Abtei gebunden. Die Mönche ihrerseits wählen den Abt, ihren Vorsteher. Eine Abtei ist "exemt", d. h. in sich selbstständig, sie untersteht also nicht dem Bischof. Der Begriff bezeichnet gleichermaßen die Personengemeinschaft, die Wohneinheit und den Besitz. Abzugsgeld Abgabe an den Herrn bei Wegzug. Abgabe (Zehnter Pfennig) eines Hörigen, Erbuntertanen und dergleichen an den Grundherren, der ihm im Gegenzug dann den Umzug in den Herrschaftsbereich eines anderen Herrn erlaubte (Gewährung des Zugrechts). Daraufhin erhielt er einen Abzugsschein. (Vgl. auch Anzugsgeld). Vgl. dazu Anzugsgeld. Acht (Strafe) Strafe bei schweren Missetaten. Die Acht wurde nach germanischem Recht bei schweren Missetaten und im Ungehorsamsfall verhängt, wodurch der Geächtete friedlos und rechtlos wurde, als wolfsfrei, vogelfrei, unheilig galt und von jedermann bußlos getötet werden konnte. Wer ihn aufnahm oder verpflegte, verfiel selbst der Acht. Sein Hab und Gut wurde beschlagnahmt. Die Acht war ursprünglich unsühnbar, doch wurde schon früh zwischen einer sühnbaren und einer unsühnbaren Acht unterschieden. Doch auch die letztere, die bei schweren Friedensbrüchen verhängt wurde, konnte später durch eine Buße abgelöst werden. In der Regel galt die Acht nur in einem bestimmten Bezirk, konnte aber auf das ganze Land ausgedehnt werden (Landesacht). Die Reichsacht wurde für das gesamte Reichsgebiet verhängt, Blieb jemand "Jahr und Tag" in der Reichsacht, so verfiel er der eigentlichen Acht, jetzt Oberacht (Aberacht) genannt. Sie musste durch besondere Sentenz verhängt werden und war wie die Reichsacht ein Reservatrecht des Königs. Seit 1495 konnte auch das Reichskammergericht die Reichsacht verhängen. Adel Aufgrund ihrer Abstammung und ihres Ansehens bevorrechtete Bevölkerungsschicht. Der größte Teil des mittelalterlichen Adels entstammt jener Schicht vornehmer Lehns- und Dienstleute, die im 9. und 10. Jahrhundert im unmittelbaren Umfeld des fränkischen Königtums lebten. Im Hoch- und Spätmittelalter (ca. 1000 - 1500) gliederte sich die (feudale) Adelsgesellschaft in Fürsten, Grafen, (Frei-)Herren, Ritter und (Edel)Knechte. An der Spitze der Adelshierarchie stand der König. Unter ihm bildeten die Fürsten, Grafen und Freiherren den freien Altadel. Unterhalb des Altadels standen die Ritter und Edelknechte (Ritterbürtigen) sowie die unfreien Dienstleute (Ministerialen). Diese schlossen sich um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert zum Stand der Niederadligen zusammen. Später unter König Karl IV. (1346-1378) war es auch Nicht-Adligen möglich, ihren gesellschaftlichen Rang zu verbessern, denn der König machte häufig Gebrauch von seinem Recht, verdiente Männer in den Adelsstand zu erheben. Er verbriefte ihnen die neue Stellung, indem er ihnen eine entsprechende Urkunde ausstellte, weshalb man diese Neuadligen als Briefadel bezeichnet. Die sog. Heerschildordnung legte im Kern den Rang der einzelnen Adelsgruppen (Heerschild) fest und regelte vor allem, wer von wem Lehen annehmen durfte. Die Heerschildordnung teilte den Adel in sieben Heerschilde: Den ersten bildete der König, den zweiten die geistlichen Reichsfürsten ( Erzbischöfe , Bischöfe, Äbte), den dritten die weltlichen Fürsten (Herzöge, Mark-, Land- und Pfalzgrafen) und den vierten die Grafen und (Frei-)Herren. Die unteren Heerschilde (5.-7.) bildeten, hier sind sich die Quellen in der Klassifizierung uneins, die Ministerialen, Schöffenbarfreien und übrigen Ritterbürtigen. Alle anderen Freien (etwa Geistliche und Frauen) waren heerschildlos. Generell galt, wer ein Lehen von einem rangtieferen Herrn akzeptierte, verlor seine Standeszugehörigkeit. Wenn beispielsweise ein Mitglied des 3. Schildes ein Lehen von einem Herrn des 4. Schildes erhielt, wurde er sofort diesem niedrigeren Schild zugeordnet. Siehe auch: Kaiser, König, Fürst, Herzog, Pfalzgraf, Markgraf, Landgraf, Erzbischof, Graf, Abt, Freiherr, Herren, Ritter, Ministerialen (Text: Stefan Grathoff) Ädikula kleines, antikes oder antikisierendes Bauteil Diminutiv von lat. Aedicula = Tempel; also "Tempelchen". Oft handelt es sich nicht um antike Schreine, sondern um spätere Nachbildungen von kleinen Tempeln, die häufig in größere Bauwerke integriert sind. Eine typische Form sind Figurennische oder Portal mit zwei umrahmenden Säulen und einem kleinen Giebel. Adjunkt Von der Regierung ernannter Gehilfe und Vertreter. In Frankreich seit 1800 dem Maire (Bürgermeister) beigegebener, von der Regierung ernannter Gehilfe und Vertreter. 1807 und in den folgenden Jahren wurden mit dem Maire auch die Adjunkten in einem Teil Deutschlands eingeführt und blieben teilweise auch nach 1814 mit wesentlich gleichen Befugnissen bestehen. Der Ausdruck Adjunkt hat sich nur in der Pfalz für den (seit 1869 gewählten) Beigeordneten erhalten. Adlerzange Vorrichtung zum Aufziehen von Quadern. Seit dem 11. Jahrhundert am Bau verwendete Vorrichtung zum Aufziehen von Quadern. (siehe auch Baukräne) Aehrenmauerwerk Gemusterter Mauerverband. Bei den Römern, hauptsächlich aber im frühen Mittelalter üblicher Mauerverband, bei dem die Steinlagen fischgrätförmig gelegt sind. Auch im Mauerwerk von Burgen wurden vereinzelt Steine in Ähren- oder Fischgrätmuster (Ährenmauerwerk) verarbeitet. Aes Römische Münze. Das Aes gehörte zu den ersten Münzen im alten Rom. Die Kupfermünze wurde z.T. mit Blei und Zinn legiert. Sie wurde vom Staat herausgegeben. Das Aes grave (lateinisch, »Schwerbronze«) ist die Bezeichnung für gegossene große italienische und frühe runde römische Bronzemünzen, deren Einheit der As (römisches Pfund = 273 g) war. Das As zählte 12 unciae. 2 Ass ergaben 1 dupondius. Die erste Ausgabe erfolgte wahrscheinlich 269 v. Chr. A. weist bereits eine Wertbezeichnung auf und ersetzt die italischen Kupferwährungen Aes rude und Aes signatum. Die Wertbezeichnung »I« bedeutet 1 As. Afterlehen Vom Lehnsmann an einen Aftervasallen weitergegebenes Lehen. Von einem Lehensmann an einen Dritte ausgegebenes Lehen. Letzterer wurde dann Unter(lehns-)herr, Afterlehnsherr oder Zwischen(lehns-)herr genannt. Lehen durften im Allgemeinen ohne Einwilligung des Oberlehensherrn afterverlehnt werden. Agnaten Männliche Verwandten. Auch Schwertmagen, Speermagen und Magen genannt. Nach germanischem Recht die männlichen Verwandten des Mannesstammes. Nach langobardischem Lehensrecht waren die Agnaten Seitenverwandte. Ahnenprobe Urkundlich belegter Abstammungsnachweis. Urkundlich belegter Abstammungsnachweis von einer bestimmten Anzahl meist adliger Ahnen, bestehend aus dem Nachweis der Ritterbürtigkeit der einzelnen Vorfahren (Ritterprobe) und der Rechtmäßigkeit der betroffenen Ehen (Filiationsprobe). Ahnenproben lassen sich in Deutschland seit dem 12./13. Jahrhundert nachweisen. So legte z. B. der "Sachsenspiegel" fest, dass die Zugehörigkeit zu einem Stand den Nachweis von vier Ahnen erfordere. Ahnenproben waren Voraussetzung eines Adelsbeweises, für die Fähigkeit zum gerichtlichen Zweikampf, zur Aufnahme in Orden, Stifte oder Domkapitel, für die Zulassung zu Turnieren, sowie für die Landtagsfähigkeit und zur Erlangung bestimmter Hofämter. Die Zahl der geforderten Ahnen war örtlich verschieden und hatte bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts eher steigende Tendenz. Sie schwankte zwischen 4 und 32. Als Ahnenprobe diente zumeist eine Ahnentafel, in welcher sämtliche zu beweisenden Ahnen mit Vor- und Zunamen sowie dem Wappen aufgeführt und die Filiation aus einer rechtmäßigen Ehe urkundlich nachgewiesen sein musste. Mit der Säkularisation der Kirchengüter zu Beginn des 19. Jahrhunderts verloren die Ahnenproben ihre rechtliche Bedeutung. Akanthus Bauplastisches Motiv besonders am Kapitell. Akanthus, oft irrtümlich mit Diestel oder Bärenklau übersetzter Name einer Pflanze, deren schöne Blattform in der Bauplastik, bes. beim korinthischen Kapitell seit etwa 420 v. Christi und bei dessen römischen Abwandlungen (z.B. Kompositkapitell) verwendet wird. Die Romanik stilisiert den Akanthus oft stark um, Renaissance und Barock nehmen ihn in seiner antiken Form wieder auf. Akzise Bezeichung für eine mittelalterliche städtische Steuer. Seit dem 13. Jahrhundert Bezeichnung für Steuern und Zölle aller Art, vor allem für städtische Verbrauchssteuern, die meist als Ungeld bezeichnet wurden. Alant Heilpflanze und Würzmittel Alant (Inula), auch unter den Bezeichnungen Darmkraut, Edelwurz, Altkraut, Helenenkraut und Odinskopf bekannt, war eine wild wachsende oder in Gärten kultivierte Heilpflanze, deren Wurzel seit der Antike bei Atemwegs- und Stoffwechselerkrankungen, Verdauungsbeschwerden sowie Harn- und Hautleiden verabreicht wurde. Ebenso lange diente Alant als Würzmittel für Speisen und Wein (Alantwein). Die in Urin gebeizte und zerstoßene Alantwurzel soll nach Mattuschka mit Potasche und Heidelbeeren vermengt einen blauen Farbstoff ergeben haben. Quellen: Hassler, Flora s.v. alant; Zimmermann, Natur-Lexikon s.v.alant; Steffens, Wörterbuch S. 37; Schubert, Essen S. 204; Mattuschka, Flora 2, S. 266; P. Dilg: Art. Alant. In: LexMA I, Sp. 267; Marzell, Geschichte. S. 262; Hildegard von Bingen, Physica, Liber Primus. De plantis, Capitulum XCV s.v. Alant. Albus Mittelalterliche Münzeinheit. Der Albus war eine seit Mitte des 14. Jahrhunderts im Rheinland gängige Münze. Die Pfennigmünze hatte einen höheren Silbergehalt als andere minderwertige Münzen. Ihren Namen leitete die helle Münze vom denarus albus (Weißpfennig) ab. Auf dem Avers des Albus sind meist Heilige oder Christusdarstellungen und auf dem Revers Wappenschilde in Pass-Formen zu sehen. Obwohl der Albus seit den Münzverträgen der rheinischen Kurfürsten ab 1357 als für alle geltende Vertragsmünze eingeführt wurde, fand der Albus im Mainzer Kaufhaus ebenso wie der Gulden nur selten Verwendung. Quelle: Niemann, Handbuch S. 235; Noback, Taschenbuch 1, S 212; P. Berghaus: Art. Albus. In: LexMA I, Sp. 137. Alkoven Bettnische. Von arab. al kubba, "Höhlung", "Nische". In der maurischen Architektur eine als Bettstatt dienende überwölbte Mauernische. Davon abgeleitet, im Abendland ein fensterloser Nebenraum, der zumeist als Schlafgemach Verwendung findet. Allianzwappen Verbindung zweier Wappenschilde. Ehewappen, Heiratswappen. Verbindung zweier Wappenschilde, z. B. von Ehepaaren, bei denen beide Partner über ein Familienwappen verfügen. Die Bezeichnung Allianzwappen erfährt heute eine Neubelebung durch die Gepflogenheit, Partnerstädte zu suchen und die Wappen beider Städte gemeinsam wiederzugeben. Allmende Gemeisnchaftlicher Besitz einer Siedlungsgeminschaft. Nach älterer umstrittener Auffassung bei den Germanen das Gesamtvermögen eines Dorfes bzw. in späterer Zeit auch der Stadt, soweit es nach der Verteilung zu Sondereigentum übrig blieb und das von der Markgenossenschaft gemeinsam genutzte Land, die gemeine Mark bildete. Gehörte das Land einem Grundherrn, so blieb die Allmende entweder in seinem Besitz und die Bauern waren nur nutzungsberechtigt oder er war Glied er Markgenossenschaft. Im Laufe der Zeit verengerte sich der Begriff Allmende teils auf das Weideland oder auch auf die aus der Weide entstandenen Äcker, teils erweiterte er sich auf alles, was in gemeiner Nutzung steht (z.B. Wege). Als zur Allmende gehörig (Markgut) wurden manchmal auch Sachen betrachtet, die sich auf privatem Grund und Boden befanden (z.B. Eichen und Buchen). Da die Allmende schon frühzeitig meist nur noch aus Wald bestand, so wurden häufig Ausdrücke, die an sich nur diesen bezeichneten (z.B. gemeiner Wald, Markholz, Waldmark) für die Allmende überhaupt gebraucht. Von diesen Waldungen wurden seit dem 13. Jahrhundert große Teile in Forste verwandelt. Heute bedeutet Allmende die im Eigentum von Gemeinden oder ähnlichen Korporationen befindlichen Liegenschaften, soweit sie von den Mitgliedern genutzt werden. Allod Eigengut (im Gegensatz besonders zum Lehen). Im Gebiet fränkischen Rechts ursprünglich die Erbschaft, dann das Erbgut im Gegensatz zum Kaufgut, schließlich das Eigentum im Gegensatz besonders zum Lehen. Almanach Kalender(tafel) mit Informationen über Feiertage, Feste und Markttage. Ursprünglich Bezeichnung für kalenderähnliche Tafeln mehrerer Jahre, mit astronomischen oder astrologischen Angaben, wie sie schon von den Römern verwendet wurden. Seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts gedruckte astronomische Kalender, mit Informationen über Feiertage, Feste und Markttage, manchmal auch mit Horoskopen. Seit dem 18. Jahrhundert meist mit Abbildungen versehenes kalendarisch angelegtes Jahrbuch. Alraune Rübenähnliche Wurzel mit symbolisch-magischer Kraft. Von althochdt. alb, "Geistwesen", und althochdt. runen, "flüstern", "raunen". Bezeichnung für eine rübenähnliche Wurzel, deren Wuchs der Gestalt eines kleinen Menschen ähnelt. Im 16./17. Jahrhundert vermutete man, dass solche Wurzeln von Pflanzen stammten, die unter dem Galgen wuchsen und mit dem Urin oder dem Sperma eines Gehenkten in Berührung gekommen seien. Die Wurzeln hießen daher im Volksmund auch "Galgenmännlein", und man sagte ihnen eine glücksbringende und aphrodisische Wirkung nach. Die begehrten Alraunen sind die Wurzeln des im Mittelmeerraum heimischen Nachtschattengewächses. Die Alraune ist das Symbol der Zauberin Kirke Altan Balkonartigen Anbau (Söller). Von lat. altus, "hoch". Bezeichnung für einen balkonartigen Anbau. Zum Unterschied vom Balkon wird der Altan von einem darunter liegenden Gebäudeteil oder von Säulen, Konsolen bzw. Pfeilern getragen. Er ist mit oder ohne Dach zu finden. (Synonym für Söller). Altar Aufsatz auf dem Opfertisch. Von lat. altaria, "Aufsatz auf dem Opfertisch", später abgeleitet von lat. altus, "hochragend", "erhaben", "geheim". Die erste christliche Ausführung des Altars war tischförmig, später auch block-, kasten- oder sarkophagförmig. Der Altar besteht gewöhnlich aus dem Altarblock (Stipes = fester Pfahl, Holzblock), auf der die Altarplatte (Mensa = Tisch) aufliegt. Die Verkleidung des Stipes wird als Antependium bezeichnet, die Rückseite oft auch als Dorsale. In weiterer Folge ging der rückwärtige Altarabschluss meist in einen Aufbau (Retabel) über. Diese sich nach oben fortsetzenden Altarabschlüsse waren seit dem 4. Jahrhundert oft als Reliquienschreine ausgebildet und wurden im oberen Teil ab dem Mittelalter mit Tafelbildern geschmückt. In der Spätgotik fanden mehrteilige Ausführungen Verwendung, und es entstanden die so genannten Flügel- oder Wandelaltäre, die vom 14. bis zum 16. Jahrhundert vorkommen. Bei diesem mit geschnitzten oder gemalten Bildern geschmücktem Altaraufsatz sind an den mittleren, feststehenden Altarschrein bewegliche Seitenflügel angesetzt. Frühe Altare wurden bisweilen von Baldachinen überdacht (Ziborium). (Text: Stefan Grathoff) Altarnische (Burg) Zimmernische besonders im "Großen Saal" im Palas. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Burgkapelle. Altdeutscher Stil Sammelname für einen in der 2. Hälfte 19. Jahrhundert üblichen historisierenden Möbelstil. In der Romantik in Deutschland übliche Bezeichnung für Werke der Bildenden Kunst, die aus dem Mittelalter oder der Renaissance stammen, vornehmlich aus dem 15. und frühen 16. Jahrhundert. Besonders die Theoretiker des Klassizismus verwendeten den Ausdruck statt der Bezeichnung "gotisch", da dieses Wort ursprünglich mit "barbarisch" und "geschmacklos" gleichgesetzt wurde. Sammelname für einen in der 2. Hälfte 19. Jahrhundert üblichen historisierenden Möbelstil. Die so genannten altdeutschen Möbel sind eine Mischung aus Elementen der Spätgotik, der Renaissance und des Barock. Altdeutsche Kästen weisen vielfach einen Architekturdekor auf und haben häufig in einfachem Wund gedrechselte Säulen sowie vollplastische, kreiselförmig gedrechselte Zierstücke, die an erhöhten Teilen als Bekrönung fungieren. Typisch sind auch die als Relief gestalteten aufgesetzten Dekorstücke in neobarocker Manier. Amethyst Schmuckstein. Von griech. amethystos, "dem Rausche widerstehend". Der Schmuckstein ist eine Abart des Quarzes. Der Amethyst galt von der Antike bis zum Mittelalter als Mittel gegen Gift und gegen die Trunkenheit. Da der Stein die Farbe des "bescheidenen" Veilchens hat, stellt er in der christlichen Symbolsprache ein Sinnbild der Demut dar und wurde bereits im Mittelalter in Bischofsringen gefasst. Ancien régime Zeit der Bourbonenherrschaft vor 1789. Französisch: "alte Regierungsform". Der Terminus wird meist für die Zeit der Bourbonenherrschaft vor der Französischen Revolution (1789) verwendet, manchmal auch allgemein für die europäische Gesellschaftsordnung von der Mitte des 17. bis zur Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert. Anerbenrecht Form des bäuerlichen Erbrechtes. Bäuerliches Erbrecht, das darauf zielte, den Hof auf einen von mehreren Erben (Anerben) übergehen zu lassen. Das ältere Aanerbenrecht (bis 1800) schloss ein Testament über den Hof aus; das jüngere (nach 1800) trat ein, wenn der Bauer keinen Hoferben ausgewählt hatte. Die übrigen Erben erhielten eine angemessene Abfindung. Angelstein Besonders geformter Stein zur Aufnahme der Torangel. Aus der Mauer vorkragender oder in der Laibung des Tores eingefügter Stein mit einem Loch oder einer Pfanne zur Aufnahme der Torangel. Anglikanische Kirche Offizeille Kirche Englands. Die Anglikanische Kirche (v. lat.: anglicanus = englisch), offiziell Episcopal Church of England, entstand unter König Heinrich VIII. Sie vereinigt in ihrer Tradition evangelische und römisch-katholische Glaubenselemente, wobei die römisch-katholische Tradition im Ritual etwas dominanter ist, aber die evangelische in der Theologie. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Reformation. Angstloch Deckenöffnung im Untergeschoss des Bergfrieds. Kreisförmige oder quadratische Öffnung, die als senkrechter Einstieg in die unteren Turmräume diente. Oft als Burggefängnis angesehen diente der Raum eher als Vorratslager. Mangels Treppen oder Leitern mussten die Gefangenen abgeseilt werden. Ankerbalken Holzbalken zur Versteifung bzw. "Verankerung" des Mauerwerks. In Längsrichtung einer Mauer eingemauerter starker Holzbalken zur Versteifung bzw. "Verankerung" des Mauerwerks. Ankerbalken fanden vor allem im Hochmittelalter Verwendung. Ansage Ansage einer Fehde. Ansage bedeutet im Allgemeinen Ansage einer Fehde, im besonderen das Recht des Lehensherrn sowie des Lehnsmannes, das Treueverhältnis einseitig zu kündigen. Die Folgen waren dieselben wie bei der Felonie. Antependium Altarvorsatz. Antealtare, Antemensale, Frontale. Bezeichnung für den Altarvorsatz, von lat. ante, "vor", und pendere, "hängen", mit der Bedeutung "Vorhang", ursprünglich aus Stoff bestehende Verkleidung der Vorderseite des Stipes, des Trägers der Mensa (Altarplatte). Das Antependium war in der Ostkirche seit dem 4. Jahrhundert, im Westen seit dem 5. Jahrhundert gebräuchlich. Gewöhnlich wurde die Vorderseite, manchmal aber auch die beiden Schmalseiten und die Rückseite des Altartisches mit Stoff bespannt. Seit dem 8. Jahrhundert sind feste Verkleidungen des Altarunterbaus üblich. Meist aus Holz bestehend, wurden aber auch Metallverkleidungen samt Emailverzierimg üblich. Die Rückwand des Altarunterbaus heißt Dorsale bzw. Dossierung. Seit 1570 war das Antependium, im Gegensatz zu den protestantischen Kirchen, in katholischen Gotteshäusern zwingend vorgeschrieben. Antichambre Vorzimmer. Vorzimmer, von lat. ante = vor, davor; frz. chambre = Zimmer; davon: "antichambrieren". Antoniter Christlicher Orden. Der Antoniusorden, die Antoniter oder Antonianer, wurde 1059 in St. Didier-de-la-Motte in der Dauphiné in Südfrankreich gegründet. Das Stammkloster befindet sich in St. Antoine zwischen Grenoble und Valence. Der französische Edelmann Gaston soll ihn als Dank für die Heilung seines Sohnes vom "Antoniusfeuer", einer im Mittelalter in Europa verbreiteten ansteckenden Seuche, gestiftet haben. Der Name erinnert an Antonius den Großen, den Vater des Möchtums. Papst Urban II. bestätigte 1095 den Orden als Laienbruderschaft, Papst Bonifatius VIII. wandelte ihn 1298 in einen Chorherrenorden um. Von 1217 an widmeten sich die Antoniterchorherrenstifte besonders der Krankenpflege, 365 Spitäler wurden in den drei folgenden Jahrhunderten gezählt. Antoniter tragen über schwarzem Chorkleid einen schwarzen Mantel mit hellblauem T-Kreuz. Antoniusfeuer Im Mittelalter auftretende tödliche Krankheit. Auch "heiliges Feuer" oder ignis infernalis, "Höllenfeuer", genannt. Vor allem im Mittelalter aufgetretene tödliche Krankheit. Wer davon befallen war, meinte, von einem inneren Feuer aufgezehrt zu werden. Die Menschen schrieen und krümmten sich vor Schmerzen. Um das Jahr 1100 sollen allein in Limoges/Frankreich 40.000 Menschen am Antoniusfeuer gestorben sein. Nach dem Volksglauben sollte die Krankheit durch Gebete zum hl. Antonius Eremita geheilt werden. Heute weiß man, dass die Krankheit durch den Genuss von Mutterkorn, einem auf Getreideähren schmarotzenden Pilz, ausgelöst wird. Durch moderne Getreidereinigungsverfahren ist die Gefahr des Antoniusfeuer gebannt. Die letzte bekannte Massenerkrankung ereignete sich 1951 in Frankreich. Damals wurden mehr als 200 Menschen mit Mutterkorn vergiftet, vier davon starben. In der christlichen Kunst sind bisweilen vom Antoniusfeuer Befallene wiedergegeben, aus deren Leib kleine Flammen züngeln. Antwerk Begriff aus de mittelalterlichen Belagerungstechnik. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen. Anzugsgeld Abgabe an den Herrn beim Herzug. Im Mittelalter eine übliche Abgabe für das Recht, sich an einem bestimmten Ort wohnlich niederlassen zu dürfen. Dem Anzugsgeld entsprach das Abzugsgeld beim Verlassen des Ortes. Appelation Anrufung einer höheren gerichtlichen Instanz. Die Kurfürsten und die meisten großen Fürsten des Reiches erwarben sog. "Appellationsprivilegien" ("privilegia de non appellando"), d.h. der Kaiser verlieh ihnen das Recht, ihren Untertanen die Appellation an ein kaiserliches Gericht zu versagen. Darüber hinaus verlieh er "privilegia de non evocando", d.h. der Kaiser selbst durfte keine Prozesse vom Gericht des betreffenden Landesherrn mehr vor sein eigenes Gericht ziehen. Das machte die landesherrlichen Gerichte zu den höchsten Gerichtsinstanzen in dem betreffenden Land und war ein wesentlicher Schritt zur einheitlichen fürstlichen Territorialherrschaft. (Text: Uni Münster) Apsis Halbrunder Abschluss des Kirchenchors. Von griech.: "hapsís", "hapsidos" ("Verknüpfung", "Bogen", "Wölbung"). Die Ostseite einer Kirche oder Basilika ist hinter dem Chor mit einem halbrunden Anbau abgeschlossen, der Apsis. Sie ist meist von einem ebenfalls halbrunden Überbau, der Apsiskalotte bzw. Konche (später wurde der Begriff Konche auf die Apsis übertragen), bedeckt. Bei den römischen Basiliken konnte es auch vorkommen, dass am Querschiff oder an den Nebenchören kleinere Apsiden anschlossen. Dadurch entsteht z.B. ein Dreiapsidenchor. Auch war es möglich, dass bei einigen einschiffigen römischen Kirchen, seltener bei Basiliken, keine Apsis vorhanden war. Hierbei handelte es sich dann um einen sogenannten "platten Chorschluss". Im Westen Europas wurde die Apsis - infolge des Übergangs in die Gotik - von Glasmalereien und Skulpuren abgelöst, während im italienischen und byzantinisch-ostchristlichen Kirchenbau die Apsis erhalten blieb. Aquädukt Steinbauwerk (Wasserleitung) auf Pfeiler- und Bogenkonstruktionen. Römisch antike, brückenartige Steinbauwerke aus Pfeiler- und Bogenkonstruktionen, die das Wasser in einem offenen oder überdeckten Rinne (Kanal) im natürlichen Gefälle über Flüsse und Täler vom Land in die Siedlung leiteten. Der Aquädukt bezeichnet auch das gesamte Wasserführungssystem, zu dem die Quellenfassung, die mit Überlauf- und Schiebertechnik ausgestattete Verteilungskammer, das Divisorium (lat. divisio = Verteilung) und die Verbrauchsstelle (Thermen, Brunnen, Paläste) gehören. Der Wasserkanal, im Querschnitt ca. 0,80 x 1,60 m war mit hydraulischem, gut abdichtenden Kalkmörtel (Mörtel) ausgekleidet, mit großen Steinplatten gegen Verschmutzung (und ,Wasserdiebstahl' durch die Bauern) abgedeckt. Die bedeutendsten Aquädukte für die Wasserversorgung Roms wurden in der Campagna gebaut, der erste 312 v. Chr. von Appius Claudius. In der spätrömischen Kaiserzeit gab es ein Anlagen mit z. T. fast hundert Kilometern langen Kanalsystem. Aquädukte wurden noch im 19. Jahrhundert bis zur allgemeinen Einführung des Druckwasserleitungsystems (Wasserwerke, Wassertürme u. Dampfdruckausgleichstürme) gebaut. Ar Flächenmaß (100 m²) Das Flächenmaß entspricht 100 m² oder 1/100 Hektar. Das in England und USA gebräuchliche Acre besteht aus 40,5 Ar. Architrav Tragender Hauptbalken in der Architektur. von griech. archi-, "ober-", "erster", und lat. trabs, "Balken", (gleichbedeutend griech. Epistylion). Bezeichnung für den waagrechten tragenden Hauptbalken (Bindebalken), der Säulen, Pfeiler oder Bogen überspannt. Architrave sind oft friesförmig verziert und dienen als Auflage, als Träger des Gebälks. Arcuballista Mittelalterliche Handwaffe. Arcuballista bezeichnet eine Bogenschleuder, die als Handwaffe getragen oder auf Rädern fortbewegt werden konnte. Argentum Begriff aus dem Münzwesen. Seit der Mitte des 3. Jahrhunderts v. Chr. gab es in Rom Silbergeld, das im Tempel der Iuno Moneta (=»Mahnerin« »Münze«) geprägt wurde. 1 Sesterz (sestertius) bestand aus 2 dupondii (ursprünglich 2,5 asses), der Denar (denarius) hatte 4 sestertii (ursprünglich 10 asses). Arkade In der Architektur ein(e) auf Pfeilern oder Säulen ruhende(r) Bogenreihe. (lateinische arcus = Bogen). Ein auf Pfeilern oder Säulen ruhender Bogen bzw. eine Reihe von Bögen (Arkatur) in der Front von Fassaden, in Innenhöfen oder in Verbindung mit einem offenen Gang als Bogengang, Wandelgang oder Laubengang, Galerie oder Loggia. Blendarkade Die Blendarkade öffnet die Wand nicht, sie gliedert sie nur dekorativ. Die Blendarkade ist ein vorgebauter Bogen, der keine Maueröffnung umschließt. Die Bögen sind oft zu einer Blendarkade gereiht. Zwergarkade Zwergarkaden (auf zierlichen Säulchen) bilden unter dem Hauptgesims romanischer Choranlagen einen nach außen geöffneten Laufgang, die Zwerggalerie. Arkadenfenster Fensterform mit einer oder mehreren Mittelsäulen Besonders aufwendig und repräsentativ gestaltetes Fenster mit einer, zwei, drei oder mehr Mittelsäulen, die vorwiegend an repräsentativen Palasbauten Verwendung fanden. Solche Arkadenfenster mit mehrfach gekuppelter Arkadenöffnung sind etwa in der Pfalz Gelnhausen, auf Burg Münzenberg und der Burg in Büdingen zu bewundern. Auch die Burgen Salzburg und Wimpfen in Bayern, die Wartburg und Rothenburg in Thüringen sowie die Albrechtsburg in Sachsen verfügten über einen besonders dekorativen Fensterschmuck. Arkebuse Handfeuerwaffe des 15. Jahrhunderts. Die Arkebuse war eine schwere, geschmiedete Handfeuerwaffe des 15. Jahrhunderts. Sie war auf einem Holzstück befestigt und konnte in der Regel von einem einzelnen Mann bedient werden. Anfänglich befand sich das Zündloch oben auf dem Rohr und konnte einen Zündlochdeckel besitzen, der mit Zapfen oder Scharnier befestigt war. Dieser schützte die Ladung vor Feuchtigkeit. Später wurde das Zündloch an der rechten Seite des Rohrs angebracht. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort "Handfeuerwaffe". (Text: Stefan Grathoff) Armarium Im Kloster Aufbewahrungsort der hl. Bücher. Das Armarium (lat. Waffenschrank) war der Raum, in dem man im Kloster die (heiligen) Büchern aufbewahrte. Bücher wurden in diesem Zusammenhang als "Waffen' des Geistes" betrachtet. Armbrust Handwaffe des Mittelalters. Eine Armbrust ist eine bogenähnliche Waffe, die Pfeile oder Bolzen aus Metall verschießt; in seltenen Fällen auch Kugeln oder Steine (bspw. zur Vogeljagd). Arrondierung Abrundung eines Streubesitzes durch Kauf und Tausch. Abrundung eines Streubesitzes durch Kauf und Tausch. Ziel war es, Herrschaft über ein möglichst geschlossenes Gebiet zu erlangen. Artes liberales Die sieben "freien Künste". Seit dem Altertum üblicher Terminus für die "Sieben freien Künste" (lat. septem artes liberales), d. h. die Bildungsziele der freien Bürger. Der Terminus war auch im Mittelalter für die Ausbildung des freien Mannes üblich, der nicht auf materiellen Broterwerb angewiesen war. Die von Martianus Capella stammenden Schrift "De nuptiis Mercurii et Philologiae" (Von der Hochzeit Merkurs mit der Philologie) aus dem 5. Jahrhundert n. Chr. überliefert die Disziplinen des Bildungswesens der Antike. Das Mittelalter übernahm die Artes liberales An den Universitäten wurden sie in die drei unteren Fächer, das Trivium, zu dt. "Dreiweg" (Grammatik, Dialektik, Rhetorik), und in die vier höheren Fächer, das sogen. Quadrivium, zu dt. "Vierweg" (Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie), unterteilt. Als Symbol für die Artes liberales diente oft eine siebensprossige Leiter. Während die septem Artes liberales, die "sieben freien Künste", im Alterum den Freigeborenen vorbehalten waren, durften die mit körperlicher Arbeit verbundenen mechanischen bzw. schmutzigen Künste auch Unfreie ausüben. Im Mittelalter zählten zu den Artes mechanicae auch die Bildende Kunst mit der Baukunst sowie die Angewandte Kunst. Arx Lateinische Bezeichnung für eine befestigte Anhöhe, Schutzwehr oder ein Bollwerk. Arx war ursprünglich die lateinische Bezeichnung für eine befestigte Anhöhe, Schutzwehr oder ein Bollwerk. Die "arx" konnte Teil eines "oppidum" oder einer befestigten "urbs" sein. In karolingischer Zeit (751-814) wurden sogar Herrenhöfe und befestigte Gutshöfe "arx" genannt. Aschkenasisch Die Weltjudenheit teilt sich heute hauptsächlich in aschkenasische und sefardische Juden. Die Weltjudenheit teilt sich heute hauptsächlich in aschkenasische und sefardische Juden. "Aschkenas" ist seit der talmudischen Zeit die hebräische Bezeichnung für Deutschland. Die aschkenasischen Juden stammen aus Mittel- und Osteuropa. Das aschkenasische Judentum stellt weltweit über drei Viertel, in Israel etwa die Hälfte der jüdischen Gesamtbevölkerung. Atlant Gewölbe- oder Gebälkstütze in Form einer männlichen Steinfigur. Gewölbe- oder Gebälkstütze in Form einer männlichen Steinfigur; benannt nach dem Titan Atlas, der nach der griechischen Mythologie das Himmelsgewölbe stützt. Attische Basis Bezeichnung für die attisch-ionische Form der Säulenbasis. Bezeichnung für die attisch-ionische Form der Säulenbasis, bestehend aus zwei horizontal verlaufenden halbrunden Wülsten, mit einer Hohlkehle in der Mitte. Auchst Monatsname (August) Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Monatsnamen. Auditorium Versammlungsraum im Kloster. Das Auditorium (lat. audire = hören, anhören) war ein Versammlungsraum im Kloster. Aufgehendes Mauerwerk Noch sichtbares Mauerwerk eines Kulturdenkmals. Sammelbegriff in der Archäologie und zur Baubeschreibung für alle flächenhaft aufsteigenden, vertikal oder auch leicht geböschten, konstruktiven Mauerwerke aus Ziegel oder Naturstein, insbesondere die sichtbaren Partien oberhalb der Fundamente. Aufklärung Hauptsächlich Bezeichnung einer Epoche. Der Begriff Aufklärung bezeichnet die im 18. Jahrhundert vorherrschende geistige Bewegung der europäischen Intelligenz. Ihr Kennzeichen ist das Vertrauen in die Vernunft als entscheidende Quelle aller Erkenntnis, als Richtschnur menschlichen Handelns und als Maßstab aller Werte. Kant definierte 1784 in seiner Schrift "Was ist Aufklärung?" die Aufklärung als "Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit". Im vernünftigen Denken und in einem durch die Vernunft bestimmten Handeln sahen die Aufklärer die Garantie für ein ständiges Fortschreiten der Menschheit in der Beherrschung der Naturkräfte ebenso wie in der Herbeiführung einer gerechten sozialen Ordnung.Der sozialgeschichtliche Hintergrund der Aufklärung ist der wirtschaftliche und soziale Aufstieg des Bürgertums, dessen Emanzipationsbestrebungen von der Aufklärung wiederum wichtige Impulse erhielten. Die Aufklärung war die geistige Wegbereiterin der Französischen Revolution. Die ideengeschichtlichen Wurzeln der Aufklärung liegen im Humanismus, in der Reformation und in den rationalistischen philosophischen Systemen des 16. und 17. Jahrhunderts (Spinoza, Descartes).Die Aufklärung war eine gesamteuropäische Erscheinung, die bis nach Nordamerika griff. Sie erfuhr ihre erste Ausprägung in den Niederlanden und England, wo Philosophen und Staatsrechtslehrer wie H. Grotius, T. Hobbes und J. Locke die Idee des dem Menschen eingeborenen Naturrechts (siehe Themenkomplex Menschenrechte: Vertiefungsthema Naturrecht), der natürlichen Religion, des Gesellschaftsvertrags und der angeborenen Menschenrechte entwickelten. Sie stellten damit die Position des Königtums "von Gottes Gnaden" ebenso in Frage wie den Anspruch der Kirchen, höchste Entscheidungsinstanz in Fragen der Moral, im Bereich der Wissenschaft, der Literatur, der Kunst und des Erziehungswesens zu sein.Die Aufklärung entfaltete ihre größte intellektuelle, gesellschaftliche und politische Wirksamkeit in Frankreich. Ihre bedeutendsten Vertreter waren Voltaire, Montesquieu, Rousseau, Diderot, Holbach, d'Alembert. Im Bereich der Staats- und Gesellschaftstheorien entwickelte Montesquieu aus englischen Vorbildern die Theorie der Gewaltenteilung von Exekutive, Gesetzgebung und Justiz unter dem Dach einer konstitutionellen Monarchie. Auch Voltaire hielt am Ideal des aufgeklärten Monarchen fest und forderte politische Rechte nur für die Besitzenden. Dagegen vertrat Rousseau die Idee der Volkssouveränität und der Gleichheit aller Bürger. Daraus ergab sich für ihn die Forderung nach der Republik.Die staats- und bürgerrechtlichen Vorstellungen der französischen Aufklärung und ihre Forderung nach den Menschenrechten hatten über Frankreich hinaus zunächst großen Einfluss auf die Führer der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung (T. Jefferson, T. Paine). Sie fanden Eingang in die Unabhängigkeitserklärung der nordamerikanischen Kolonien, die "Virginia Bill of Rights" und die amerikanische Verfassung. Von dort wirkten sie zurück auf die Französische Revolution (siehe Themenkomplex Menschenrechte: Dokumente). (Text: Stefan Grathoff) Auflassung Rechtsform der Überlassung eines Grundstücks o.a. Rechtakt, durch den die Übertragung eines Grundstücks (Lehen) aufgrund eines Gerichtsurteils erfolgte, zuerst nur vor den Königsgerichten, dann auch vor den Volksgerichten. Durch das Urteil erlangte der Erwerber unmittelbar die Sachherrschaft (Gewere), auch wenn die Besitzeinweisung erst später erfolgte. Seit dem 14. Jahrhundert wurde die gerichtliche Auflassung teils durch die Siegelurkunde bzw. das Notariatsinstrument, teils durch die Eintragung in die Stadtbücher usw. verdrängt. Zum Schluss trat die Eintragung ins Grundbuch an die Stelle der Auflassung. Augustiner Sammelbegriff für zwei Gemeinschaften: die Augustiner-Chorherren und die Augustiner-Eremiten. Nicht zu verwechseln mit dem Begriff Augustiner-Eremiten. Augustiner-Chorherren bzw. Chorfrauen gibt es seit dem 11./12. Jahrhundert. Chorherren nennt man Priester, die mit anderen zusammen in einer "Vita communis", in "gemeinschaftlichem Leben" zusammen leben, zusammen beten, gemeinsam glauben und arbeiten. Auf den römischen Synoden von 1059 und 1063 wurde die Geistlichkeit ermahnt, eine einheitliche Regel einzuführen, die den Mönchstatus mit dem aktiven Leben in der Laiengemeinschaft vereinen sollte. Das Armutsgebot, die Keuschheit und der Gehorsam sollte weiterhin befolgt werden, jedoch ohne die Abkehr von der Welt zu bedingen. Auf diese Weise wollte man auch Weltpriestern die Vorteile mönchisch-klösterlichen Lebens eröffnen. Solche priesterlichen Gemeinschaften entstanden zunächst an Bischofskirchen; später wurden daraus "normale" Klöster. Bis Mitte des 12. Jahrhunderts hatten fast alle Gemeinschaften die Regel des Augustinus eingeführt. Offiziell bestätigt wurde diese Regel durch das 4. Laterankonzil im Jahr 1215. Die regulierten Augustiner-Chorherren sind ein Orden der kath. Kirche, der durch lange Entwicklung, ohne einen Gründer, entstanden ist. Die in Südgallien im 6. Jahrhundert auftauchenden kanonischen Kleriker waren ortsstabile Geistliche. Die Chrodegangregel (um 755 niedergelegt) bewirkte eine strenge Trennung vom Mönchtum. Die bis ins 11. Jahrhundert gesetzlich geltende Aachener "Institutio" von 816 verlangte von den Kanonikern weder Armut noch Gelübde. Wolfgang führte als Kanoniker im Domstift Trier 956/964 die klösterliche Strenge ein. Zu Beginn des 11. Jahrhunderts waren die Kathedralstifte Hildesheim und Bamberg sowie das Zürcher Grossmünster Vorbilder der Reichskanonikerreform. Die Tendenzen der Reformatoren des 11. Jahrhunderts, die auch Gemeinschaften von Stiftsinsassen erfassten, indem sie durch die Verpflichtung zu Armut und die Annahme einer besonderen asketischen Disziplin eine Annäherung der "Vita canonica" an die "Vita monastica" herbeizuführen suchten, fielen zusammen mit der Wiederentdeckung des Ideals eines Lebens in der Gemeinschaft, das der hl. Augustinus (354-430) in seinen Schriften aufgezeigt hatte. Die "Regula Augustini" erscheint erstmals Mitte des 11. Jahrhunderts. In den ersten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts erscheint die strenge Richtung der Reformbewegung der Regularkanoniker (Der Orden spaltete sich 1117/19 in eine mildere Praxis (ordo antiquus) und eine härtere Lebensweise (ordo novus) mit Handarbeit und strengem Fasten.), besonders unter dem Einfluss der kanonischen Gemeinschaften eremitischen Ursprungs und der raschen Ausbreitung der Prämonstratenser. Die ideale Lebensführung bedeutete für diese Gemeinschaften Streben nach Armut und starke Betonung der manuellen Arbeit als asketische Übung und materielle Existenzgrundlage. Der äußere Eindruck für diese Haltung war das Tragen einfacher Kleidung aus billigem Stoff, Besonderer Wert wurde auf ein vertieftes geistliches Leben gelegt. Augustiner-Chorfrauen Regulierte Kanonissen seit dem 11. Jahrhundert, zuerst oft Konversen in Doppelklöstern der Augustiner-Chorherren (Regularkanoniker), seit 1123/27 in fast unabhängigen Stiften. Kennzeichen: kanonikale Liturgie und Kleidung, Besitzverzicht. Nach der Blüte im Hochmittelalter zerfielen v.a. die unabhängigen Stifte. (Text: Stefan Grathoff) Aula regia "Königshalle" als Versammlungsort. Die Aula Regia ersetzte ab dem 7. Jh. den germanischen Senatus als politische Versammlung. Den Mittelpunkt der Aula Regia bildeten das Palatinum und der Königshof. In Strafsachen sowie bei Prozessen waren die Mitglieder dieser Versammlung uund ihre Familien privilegiert. Aureus (Münze) Alte Münzeinheit Seit Sulla und Caesar wurden verstärkt auch Goldmünzen verwendet, bis zu Beginn der Kaiserzeit Silber und Gold als Zahlungsmittel nebeneinander Verwendung fanden. Das Aureus bestand aus 25 Denar (denarii), der Solidus (solidus, "Sold", "Söldner") war ½ Aureus wert. In der Kaiserzeit war das gegenseitige Wertverhältnmis der Münzen so: 1 aureus = 25 denarii = 100 sestertii = 200 dupondii = 400 asses. Ausfallpforte Versteckt liegendes (geschütztes) kleines Tor in der Burg- oder Stadtmauer. Die Poterne, auch Geheimpforte, Ausfallpforte, Schlupftür oder Schleichpforte genannt (Poterne, von lateinisch porta secreta = geheimes Tor bzw. poterula = Ausfalltor) war eine versteckt liegendes, von der Grabenschere geschütztes kleines Tor, das man in Burg- und Stadtmauern findet. Poternen dienten als Nebenausgang, der einen Umweg über das Haupttor ersparte, als Notausgang in Belagerungsfällen oder als Ausfalltor für nächtliche Kommandounternehmungen, um den Belagerern und ihrem Belagerungsgerät Schaden zuzufügen. Als Grabenschere bezeichnet man einen kleinen winkeligen Vorwall, der zum Schutz der Poterne angelegt war. Er wurde wohl auch als Sammelplatz für Ausfalltruppen benutzt. Immer wieder werden Poternen mit geheimen unterirdischen Gängen in Verbindung gebracht, die angeblich an solchen Ausfalltoren endeten. Auskragung Vorspringen eines Bauteils aus der Wandflucht. Das Vorspringen ("Vorkragen") eines Kragsteins, eines Gesimses oder Erkers aus der Bauflucht bzw. das Vorspringen eines Fachwerkgeschosses, mit dem Ziel, den Wohnraum zu erweitern oder/und ein Gegengewicht (Konterlast) für Zwischendecken-Belastungen zu bilden. Avers (Münze) Vorderseite der Münze Von lat. adversus, »zugekehrt«. Der Avers ist die Bezeichnung für die Kopf- Bild-, Vorder- oder Hauptseite einer Münze oder Medaille. Ein weniger gebräuchlicher Ausdruck für die Vorderseite einer Münze ist der lat. Terminus Effigies. Die Rückseite der Münze heißt → Revers. Baccalaureus Akademische Würde. Gelehrter, der die unterste der akademischen Würden erlangt hat. Backsteinbau Aus gebrannte Ziegelsteinen errichteter Bau. In den steinarmen Gebieten griff man häufig auf gebrannte Ziegelsteine aus Ton oder Lehm wetterfest gehärtet (gebrannt) als Baumaterial zurück. Im Abendland zuerst von den Römern angewendet, wird der Backstein von den Byzantinern übernommen und teils im Wechsel mit Naturstein verwendet, teils zu reinen Backsteinbauten aufgeführt. Das Vorbild der lombardischen Backsteinbauten des 10. und 11. Jahrhunderts wird für die bedeutende mittelalterliche Backsteinkunst in der norddeutschen Tiefebene und in den Niederlanden auch für Burgen maßgebend. Die Außenseite der Backsteinbauten blieb oft unverputzt und unverkleidet. In den anderen Teilen Deutschlands wurden Backsteine meist nur zur Ausmauerung des Fachwerkes verwendet. Manchmal setzten norddeutsche Burgbauer Back- und Natursteine gleichzeitig ein, doch meist entstanden reine Backsteinbauten, wie beispielsweise viele Burgen des Deutschen Ordens. Die kleinen und regelmäßigen Steine waren besonders gut dazu geeignet, die Mauern der Burgen künstlerisch zu gestalten. Die reich gegliederten Fassaden der norddeutschen Burgen machen ihren besonderen Reiz aus. Dabei werden die zerbrechlichen gotischen Zierformen meist vermieden oder vereinfacht und die gekrümmten Profile des Maßwerks, der Fenster- und Portallaibungen aus Formsteinen (in besonderen Formen gebacken) zusammengesetzt. Der herb-gewaltige Eindruck dieser Bauten rührt von den glatten Riesenflächen her, die großlinig von Blendspitzbögen, Zier- und Quergiebeln (Zwerchgiebel, Zwerchhaus) aufgelockert werden. Dunkle Glasursteine zeichnen architektonisch wichtige Stellen aus und beleben den sonst einfarbig roten Bau. Backsteingotik In der Zeit der Gotik in Norddeutschland bevorzugte Baumode. Backsteinbauten bestehen aus unverputzten, ausgefugten, gebrannten Ziegelsteinen, oft auch durch glasierte, verschiedenfarbige Ziegel oder Klinker belebt. Zierglieder sind aus so genannten Formsteinen zusammengefügt. Schon im 4. Jahrtausend v. Chr. wurden Backsteine in Mesopotamien verwendet. Im deutschen Bereich wurden sie erst in der Zeit der Gotik im norddeutschen Raum zur architektonischen Mode. Viele Städte Norddeutschlands sind von der so genannten norddeutschen Backsteingotik geprägt (u. a. Lübeck, Wismar, Neubrandenburg). Die Wrangel-Kapelle ist das südlichste Zeugnis der norddeutschen Backsteingotik. Baie Alter Ausdruck für Fensternische oder Fenster auf Burgen. Alter Ausdruck für Fensternische oder Fenster auf Burgen. Baldachin Prunkhimmel aus Stoff über dem Thron. Ursp. kostbarer Seidenstoff aus Baldacco = ital. Bezeichnung für Bagdad, dann Prunkhimmel aus Stoff über dem Thron, Bischofsstuhl, Altar, Bett oder, an Stangen tragbar, über dem Allerheiligsten bei Prozessionen. Baldachin wird auch das kleine steinerne, schirmartige Schutz- und Prunkdach über (gotischen) Statuen und über Kanzeln genannt. Balkenlöcher Löcher im Mauerwerk . Löcher im Mauerwerk sind häufig Spuren des Baugerüstetes, sie können aber auch von Deckenbalkenlagen stammen. Balkenriegel Verbindungshölzer im Fachwerkbau. Verbindungshölzer im Fachwerkbau. Ballei (Burghof) Burghof (eigentlich umpfählter Ort). Spätmittelalterliche Bezeichnung für Burghof (eigentlich umpfählter Ort). Ballei (Deutscher Orden) Provinz des Deutschen Ordens. Bezeichnung für eine Provinz des Deutschen Ordens. Dieser Begriff wird seit dem 13. Jahrhundert gelegentlich und seit dem 14. Jahrhundert regelmäßig verwendet. Er ist wahrscheinlich romanischen Vorbildern, insbesondere der Verwaltungsorganisation Siziliens, nachgebildet. Die Verwaltung einer Ballei leitete der Landkomtur. Insgesamt gab es im Deutschen Orden 12 Balleien. Ballisten Mittelalterliche Belagerungsmaschine (Torsionsgeschütze). Die großen Torsionsgeschütze der Griechen und Römer funktionierten aufgrund eines gegen die Schussrichtung gedrehten und damit gespannten Sehnenbündels. Die großen Pfeil- und Kugelballisten, die auf diesem Prinzip der Drehung (Torsion) beruhten, gehörten zu den Standardwaffen der griechischen, römischen und byzantinischen Heere. Der Militärhistoriker Schmidtchen beschreibt den komplizierten Mechanimus der griechisch-römischen Torsionsgeschütze folgendermaßen: " Kernstück der Konstruktion dieser schweren Fernwaffen war ein senkrechter hölzerner Rahmen, der durch zwei Balkenstücke in drei kleinere Rahmen unterteilt wurde. In den beiden äußeren befanden sich oben wie unten bronzene Spannbuchsen eingelassen, über welche mehrere, dicht nebeneinander liegende Stränge aus Sehnen eingezogen waren. Man bevorzugte hierbei Nacken- und Sprunggelenksehnen von Stieren und Hirschen. Zwischen die beiden, über die Buchsen verlaufenden Hauptstränge, wurden in ihrer Mitte starre hölzerne Arme eingeschoben, deren äußere Enden mit einer verstärkten Bogensehne verbunden waren. Eine gegen die Schußrichtung erfolgende Drehung der senkrechten Sehnenbündel über die oberen und unteren Buchsen bewirkte eine starke, durch diese Torsion hervorgerufene Spannung. Zum Schuß zog man nun die Bogensehne mit einer Windenkonstruktion auf der durch den mittleren Rahmenteil reichenden Läuferschiene des Schaftes, der mitsamt dem Rahmen über einen Scharnierhebel in der Höhe verstellbar war, bis zum Einrasten durch eine Sperrklinke zurück und erhöhte damit die Spannung noch beträchtlich. Bei der Freigabe der Bogensehne durch die Entriegelung der Sperrklinke schnellten die beiden Arme nach vorn und brachten den eingelegten Pfeilbolzen oder die Steinkugel mit hoher Geschwindigkeit in die Schussbahn." Die verwendeten Pfeilbolzen hatten ungefähr eine Länge von 60 cm. Die Reichweite betrug je nach Größe des Geschützes bis zu 500 Metern. Bis zu dieser Entfernung durchschlug der Pfeilbolzen jede in der Antike bekannte Körperpanzerung. (Schmidtchen, Kriegsmaschinen S.114f.) Von den Griechen gelangte das Wissen über die Ballisten an die Römer. Bis ins dritte Jahrhundert vor Christus hinein war die Balliste das einzige Wurfgeschütz der Römer und kam in den Punischen Kriegen (264-146 v.Chr.) vielfach zur Anwendung. Sie wurde von 10 Mann und einem Geschützführer bedient. Die vierräderigen carroballista tauchen erst in der späteren Kaiserzeit auf. Die mächtigsten von ihnen warfen 2-6 Zentner schwere Geschosse (Steine, Kugeln) in stark gekrümmten Bogen 1.000 Schritt (ca. 350 Meter) weit. Nur Spezialisten mit großer Sachkenntnis und Erfahrung konnten die Sehnenbündel exakt und gleichförmig vorspannen, weil Kälte und Feuchtigkeit das Verhalten der Naturdarmsehnen relativ stark beeinflußten. Man stellte die optimale Vorspannung anhand des Tones fest, den die Sehnenbündel bei kurzem Anreißen von sich gaben. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen. Bankarmbrust Mittelalterliche Belagerungsmaschine. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen. Bankert Uneheliches Kind. Uneheliches Kind, "auf der Bank geboren", im Gegensatz zum im Ehebett geboren. Andere Ausdrücke waren Winkelkind, Kegelsohn ("Kind und Kegel"), Stichling, Krebskind, Hübsch- oder Liebeskind. Bann Recht der Obrigkeit, zu gebieten und zu verbieten. Unter Bann versteht man zunächst das Recht der Obrigkeit, insbesondere des Königs (Königsbann), zu gebieten und zu verbieten (Banngewalt). Dann bezeichnet Bann auch die Strafe, die bei Verletzung des Bannes eintritt (Bannbrüche, Bannbuße), Schließlich beschreibt Bann das Gebiet der geltenden Banngewalt (Bannbezirk). Je nach dem Tätigkeitsgebiet unterscheidet man verschiedene Einzelbänne, meistens den Friedensbann, den Verwaltungsbann und den Verordnungsbann. Der Bann kann übertragen werden (Bannleihe), wobei sich der Bann entweder auf einen geschlossenen Bezirk (Stadtfriede) bezieht oder Zubehör eines Gutes ist. Ein solches Bannrecht kann sich auch nur auf besondere Gerechtsame beziehen und die dazu nötige zwingende Gewalt (z.B. Burgbann (Aufbietung zum Burgdienst), Forstbann, Gewerbebann u.ä.. Baptisterium Taufbereich im Kirchengebäude. Das Baptisterium (lat. Taufgebäude) ist ein Taufort, der im Frühmittelalter vom eigentlichen Kirchenbau abgetrennt war, sich aber stets in unmittelbarer Nähe befand. Das Baptisterium war ein abgeteilter Raum oder Anbau bzw. ein selbständiger, häufig achteckiger Zentralbau, der in einer Distanz von maximal 25 Meter zur Kirche stand . In altchristlicher und mittelalterlicher Zeit (4.-15 Jahrhundert) wurde er meist westlich von einer Bischofskirche errichtet. Im Taufbecken (Piscina), das in der Mitte des Raumes stand, wurden die Täuflinge untergetaucht. Mit dem Verschwinden dieses Brauches setzte sich der Taufstein in der Kirche durch. Barbakane Dem Tor gegenüberliegendes Verteidigungswerk bei Burg- und Stadtbefestigungen. Während der Kreuzzüge lernten die Kreuzfahrer im Nahen Osten eine besondere Form der Außentorsicherung kennen: die Barbakane. Eine Barbarkane war ein dem Tor gegenüberliegendes Verteidigungswerk und sollte das Tor bzw. die zum Tor führende Brücke zusätzlich schützen. Barbakanen waren mit einem Hof, Wehrgängen und einem Zugang zum Tor ausgestattet. Zur Burg hin waren Barbakanen offen, damit sie im Fall ihrer Eroberung dem Feind keinen Schutz bieten konnten. In der näheren Umgebung finden sich solche Vorbefestigung etwa auf Burg Windstein und Burg Alzey. Häufiger fanden Barbakanen bei Stadttoren Verwendung. Barock (Kunst)Epoche zwischen etwa 1570/1600 und 1750. Abgeleitet vom portugiesischen "barroco" (sonderbar geformte Perle) und vom französischen "baroque" (sonderbar). Das Barock wurde von den Zeitgenossen des 17. Jahrhunderts tatsächlich auch gegenüber der vorangegangenen Renaissance als sehr sonderbar empfunden. Der Stil ist eine Übersteigerung, der italienischen Hochrenaissance, kam im deutschen Bereich aber erst nach dem Dreißigjährigen Krieg zur Blüte. Die Endphase des Barock wird Rokoko genannt. Es ist die Kunst des Absolutismus und des aufkommenden Manufakturbürgertums. Die Barockkunst ist prunkvoll und grandios, lebensfroh, aber auch melancholisch; heiter und verspielt; voller Schnörkel und Verzierungen. In der Architektur des Barock gibt es Rundungen, Kuppelbauten, glockenförmige Turm-Dachhauben (wie das kleine Türmchen zwischen den beiden Türmen der Stephani-Kirche), dazu viele Plastiken und Bilder. Der Epochen- und Stilbegriff leitet sich vom portugiesischen Wort "barroco" mit der Bedeutung "unregelmäßig" her, ursprünglich bezogen auf die Oberfläche einer Perle. Die Barockzeit ist vielgestaltig und spiegelt hierdurch die konfessionellen und politischen Gegensätze in Europa wider: Die protestantische Republik Holland und die katholische absolutistische Monarchie Frankreich, das päpstliche Rom und das kaiserliche Wien oder das kursächsische Dresden sind Schauplätze der barocken Kultur, die allenfalls auf einem sehr allgemeinen Nenner Gemeinsamkeiten aufweisen. Hierzu gehört insbesondere das Bewusstsein, dass die Welt und das Leben von unversöhnlichen Gegensätzen bestimmt sind. Die statische Harmonie der Renaissance wird in eine dynamische verwandelt. Die Bewegung ist ein Grundelement des Barock. Dies wird besonders bei den vielen Heiligenfiguren deutlich, die in voller weiblicher Schönheit oder männlich muskelbepackt, mit wehenden und wallenden Gewändern, mitten in großen Gebärden dargestellt werden. Kreisende Formen, die Kurve, die Ellipse werden zu Hauptformen architektonischer Gestaltung. Der Raum in seiner Gesamtheit ist das Ziel. Er wird durch verschiedenste Perspektiven, ein ausgeklügeltes System von Licht und Schatten, durch Unterbrechungen und überraschende Durchblicke zu einem Erlebnis, das einen Einblick in das Unendliche, in den Himmel geben soll. Es gibt keine Mauern mehr zwischen drinnen und draußen und das oben und unten erwischt sich. Pausbäckige Engel und nackte Putten besorgen das Geschäft zwischen Erde und Himme. Die Stukkateure gewinnen im Barock eine große Bedeutung. Ihr Bandelwerk (vielleicht mit Girlanden zu übersetzen) aus floralen oder auch geometrischen Motiven macht aus den Räumen Festsäle. In Süddeutschland hat der barocke Stil seine ganz eigene, herausragende Ausformung erfahren. Seine besondere Bedeutung wird natürlich auch durch die Vielzahl barocker oder zumindest barockisierter Kirchen- und Klosterbauten unterstrichen. Überall in Allgäu/Bayerisch-Schwaben, auch in den kleinsten Dörfern, ragen die Zwiebeltürme, die ´welschen´ Hauben, wie sie wegen ihrer Herkunft aus Italien auch genannt werden. Die Epoche des Barock war die Zeit der Glaubenskriege, des Dreißigjährigen Krieges, der Gegenreformation, des fürstlichen Absolutismus. Basilika Kirchenbaus, bei der das Mittelschiff höher (und oft breiter) ist als die Seitenschiffe. Kennzeichen dieses altchristlichen Kirchenbaus ist, dass das Mittelschiff einer drei-, fünf- oder mehrschiffige Kirche höher (und oft breiter) ist als die Seitenschiffe. Das Mittelschiff wird zudem dabei durch eigene Fenster beleuchtet (durchfensterter Obergaden, Lichtgaden). Wenn über den Seitenschiffen Emporen zu finden sind, nennt man das Ensemble Emporenbasilika. Sind keine Fenster im Mittelschiff vorhanden spricht man von einer Pseudobasilika. Man unterscheidet daneben die Säulenbasilika (Säulen als Stützen) und die Pfeilerbasilika (Pfeiler als Stützen). In der Spätgotik verliert die Basilika durch die Hallenkirche, in Renaissance und Barock durch Zentralbau und Saalkirche an Bedeutung. Ursprünglich war die Basilika das Amtsgebäude des Archon Basileus auf dem Markt von Athen. Im alten Rom nannte man die Markt- oder Gerichtshalle Basilika. Sie war gewöhnlich von Seitenschiffen flankiert und endete zuweilen in einer halbrunden Tribuna (Apsis). Basiliske Sagenhafte Schlange mit tödlichem Blick. Im Altertum geflügelte Schlange mit tödlichem Blick; Im Mittelalter auch Bezeichnung für ein schweres Feldgeschütz. Bastard Uneheliches Kind. Uneheliches Kind, "auf der Bank geboren", im Gegensatz zum im Ehebett geboren. Andere Ausdrücke waren Winkelkind, Kegelsohn ("Kind und Kegel"), Stichling, Krebskind, Hübsch- oder Liebeskind. Bastei Halbrunder Wehrbau an der äußeren Mauer. Halbrunder Wehrbau an der äußeren Mauer, der eine bessere Verteidigung gegen Wurfmaschinen und Mineure erlaubte. Bastion Mauervorbau zum Aufstellen von Geschützen. Mauervorbau zum Aufstellen von Geschützen. Dann seit ca. 1450 rundliches, zur Flankenverteidigung vorgeschobenes Werk aus Balken, Flechtwerk und Erde (Bollwerk). Später meist fünfeckiger Mauerbau, seit dem 16. Jahrhundert auch Bastei genannt. Batzen Mittelalterliches Zahlungsmittel. Schweizerische, süddeutsche und oberitalienische Silbermünzen zu 4 Kreuzern, die Ende des 15. Jahrhunderts eingeführt wurden, als die Groschen in der Schweiz und Süddeutschland knapp geworden waren. Die Herleitung der Benennung »Batzen« oder »Rollbatzen«, wie die frühe zeitgenössische Bezeichnung lautete, ist bis heute umstritten. Früher wurde der Münzname meist aus der Bezeichnung für das Berner Wappentier »Bätz« (Bär) abgeleitet, denn in Bern wurden 1492 zum erstenmal Batzen geprägt. In neuerer Zeit gewinnt die pejorative (abwertende) Deutung im Sinne von »Dreckklumpen« an Bedeutung. Schon bald wurden die Batzen in großen Mengen, aber auch in unterschiedlichen Münzfüßen geprägt, zudem verschlechterte sich der Feingehalt zunehmend. Dies führte in süddeutschen Städten mehrfach dazu, dass die Münzsorte mit Verboten abgewehrt wurde. Obwohl sich auch die Esslinger Reichsmünzordnung 1524 gegen den Batzen aussprach, verbreitete sich dieser bis nach Preußen, wohl wegen seines praktischen Nutzens im Handel. Er wurde auch in Mehrfachnominalen ausgebracht, vor allem als Drei- und Sechsbätzner. Nach der Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 wurden in Süddeutschland Halbbatzen im Wert eines rheinischen Albus in großen Mengen bis ins 17. Jahrhundert geprägt. In der Schweiz wurde der Batzen als Währungsnominal bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts beibehalten. Dort war er meist mit einem Lilienkreuz auf der Vs. und dem Kantonsschild auf der Rs. versehen. In Süddeutschland herrschte die Darstellung des Landesschilds und des (einköpfigen) Adlers als Münzbild des Batzens vor. Baufuge Sichtbare Stelle eines Bauwerks, an der zwei Mauerzüge unverzahnt aufeinandertreffen. Oft deutlich sichtbare Stelle eines Bauwerks, an der zwei unterschiedliche, meist zeitlich verschiedene Mauern unverzahnt aufeinandertreffen. Baugerüst Arbeitsplattform aus Holzböcken und Bohlen. Waren die Fundamente gesetzt, begann man zunächst auf dem Boden stehend zu mauern. Ab einer gewissen Höhe baute man eine Arbeitsplattform aus Holzböcken und Bohlen. Wuchs die Mauer in die Höhe, musste ein Baugerüst gezimmert werden. Dazu benutzte man meist sog. Auslegergerüste, später auch Stangen- oder Standgerüste. Auslegergerüste wurden in die Mauer integriert. Beim Hochmauern wurden Rund- oder Kanthölzer (Rüsthölzer) in bestimmten Abständen waagerecht so eingemauert, dass ihr längeres Ende nach außen hervorragte. Waren die Balken fest verankert, legte man darauf Bohlen und konnte auf diesem Laufsteg weiterarbeiten. Nach unten wurde die Konstruktion zusätzlich mit Pfosten gegen die Mauer abgestützt. Nach Beendigung der Maurerarbeiten wurden die Bohlen entfernt und die Rüsthölzer aus der Mauer gezogen. Die so entstandenen Löcher wurden nicht zugemauert, sondern blieben offen und sind noch heute an vielen Burgmauern zu sehen. Stangen- oder Standgerüste ähneln unseren heutigen Baugerüsten. Man trieb lange Stangen in den Boden, von denen jeweils zwei in Arbeitshöhe mit waagerecht angebrachten Streichstangen verbunden wurden. Über diese mit Stricken verzurrten Querhölzer legte man die Bohlen. Bei der Errichtung von Gebäuden, vor allem Bergfried und Türmen, scheint man anders vorgegangen zu sein. Diese wurden wohl von innen heraus hochgemauer und dabei die eingezogenen Decken und Treppen als Arbeitsplattform genutzt. Ein Baugerüst war in diesem Fall nicht unbedingt erforderlich. Arbeiten wie Verputzen, Anstreichen und Ausbessern konnten von Hängegerüsten aus erledigt werden, die man von den Mauerkronen herabließ. Bauhütte Werkstatt, später die Gemeinschaft der Bauleute und Steinmetzen. Ursprünglich die Werkstatt, später die Gemeinschaft der Bauleute und Steinmetzen an einem mittelalterlichen Kirchenbau (in Deutschland, Frankreich, England seit dem 13.Jh). Aus dem Zusammenwirken von Architekt, Maurer und Bildhauer erklärt sich der einheitliche Eindruck mittelalterlicher Kathedralen. Aus den deutschen Haupthütten in Straßburg, Köln, Wien, Regensburg und Bern und ihren zahlreichen unterstellten kleineren Bauhütten gehen die Anfänge der "Freimaurer" (Zunftfreiheit!) hervor. Mit dem Rückgang des Kathedralbaus im 15. Jahrhundert wird die Bauhütte von den Zünften verdrängt. (siehe auch Baumeister) Baukran Hebevorrichtung auf Baustellen. Auf zeitgenössischen Bildern sieht man häufig, dass Lasten mit Hilfe von verschiedenen Kränen gehoben wurden. Der einfache Kran bestand aus einer Balkenkonstruktion unterschiedlicher Bauart, an deren Spitze stets eine Seilrolle befestigt war. Mit einem Handseil konnten die Bauarbeiter Steine und andere Baumaterialien leicht hochziehen. Bei schweren Lasten erleichterte man sich die Arbeit, indem man das Seil über Umlenkrollen zu einem am Boden verankerten und drehbaren Haspel führte, auf dem sich das Seil aufwickelte. Die langen Griffhebel an dem Haspel wurden von mehreren Männern bedient. Tiere konnte man auf hohen und engen Gebäuden zu diesen Arbeiten kaum einsetzen, weil sie bei einer Zughöhe von 30 Metern einen Laufweg von 50 Metern benötigten und dieser Platz nicht vorhanden war. Verschiedene Arten von Baukränen sind der Tretrad-Kran, die Steinzange und der Wolf (Baukran) (Text: Stefan Grathoff) Baumeister Verantwortlicher auf der Baustelle. Die Anforderungen beim Bau kleinerer Burgen lassen sich mit denen vergleichen, die an einen Häuslebauer unserer Zeit gestellt werden. Im Holz-Burgenbau, der im 11. und 12. Jahrhundert noch weit verbreitet war, wurden vor allem geschickte Zimmerleute benötigt. Dagegen war bei einer Steinburg eine gewisse Sachkenntnis in Bezug auf Statik und Baumaterial erforderlich. Darüber hinaus waren die Bauarbeiten so umfangreich, dass ein vielbeschäftigter Adliger sich nicht ständig darum kümmern konnte und einen Baumeister (Bauverwalter) mit der Leitung der Baustelle betraute. Im Kirchenbau des 11. und 12. Jahrhunderts waren die Bauverwalter meist Geistliche, doch schon im 12. Jahrhundert übten Weltliche (Laien oder baukundige Zisterzienserkonversen) diese Tätigkeit aus. Diese Bauverwalter leiteten die Baustelle, beaufsichtigten die Handwerker, organisierten Transportmittel und Baustoffe und stellten die Arbeitsgeräte bereit. Wandernde Baumeister wurden meist von einer Reihe von Bauwerkleuten begleitet, die man ebenfalls für den Bau verpflichtete. Die restlichen Bauwerkleute und Handlanger wurden aus den umliegenden Dörfern und Städten angeworben. Der Baumeister (magister, magister operis) hatte als Leiter der Baustelle ein vielfältiges Aufgabengebiet und wurde entsprechend gut bezahlt. Er entwarf die Gebäude, berechnete die Statik und überwachte die Bauarbeiten. Deshalb musste er in den Bereichen Holz- und Steinbau bestens Bescheid wissen. Allerdings waren die Anforderungen im Burgenbau geringer als im Kirchenbau. Während in den Gotteshäusern komplizierte Formen und kunstvolle Verzierungen überwogen, war der Burgenbau einfach und geradlinig, Kuppeln und Gewölbe eher selten. Zu den Aufgaben des Baumeisters gehörte es auch, die Baukosten zu überwachen, das Baupersonal anzustellen, die Arbeitszeiten zu regeln und die Werkleute gegenüber dem Bauherrn zu vertreten. Anders als in England und Frankreich, wo zahlreiche Burgen-Baumeister bekannt waren, werden in Deutschland nur vereinzelt Baumeister namentlich genannt. In der Burg Wildenberg/Amorbach hat sich im Untergeschoß des Palas (um 1180-1200) eine Inschrift erhalten, mit der sich ein damals vielleicht bekannter Baumeister Bertold und ein Steinmetz Ulrich verewigten: Bertold murte [mauerte] mich Ulrich hiwe [haute] mich. Da sich die Bauherren Ruprecht und Burkhard als Burgherren im Torturm (um 1210-20) mit der Inschrift Diese burhc mahte verewigten, waren anscheinend die Verben "machen" und "bauen" dem Bauherrn vorbehalten. Im 14. und 15. Jahrhundert wurden Burgen- bzw- Festungsbaumeister schon häufiger erwähnt. Einer der bekanntesten Festungsbaumeister war Jacob von Ettlingen, der in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts im hessischen und süddeutschen Raum viele Um- und Neubauten von Burgen und befestigten Schlössern durchführte. Beckenhaube Ursprünglich eine eiserne Kappe unter dem Topfhelm, später eigenständige Helmform Die Beckenhaube, ursprünglich eine eiserne Kappe unter dem Topfhelm, entwickelte sich seit der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts zu einer eigenständigen Helmform, die unabhängig vom Topfhelm getragen wurde. Der mit dem Topfhelm und der Beckenhaube verwandte Kübelhelm wurde durch die Beckenhaube von den Schlachtfeldern verdrängt und nur noch im Turnier verwendet. Die Beckenhaube hatte ein eiförmiges Aussehen und schützte die Schädeldecke sowie die Ohren und den Nackenbereich. An ihren unteren Rändern war meistens die sog. Helmbrünne mit Lederbändern befestigt. Sie bestand aus Kettengeflecht, schützte vor allem den gesamten Hals und ließ das Gesicht frei. Ein an der Helmbrünne befestigtes Naseneisen konnte über die Nase hochgeklappt und in der Stirnmitte der Beckenhaube eingehakt werden. Da das durchlässige Kettengeflecht der Helmbrünne dem Hals keinen optimalen Schutz bot, wurde sie zu Beginn des 15. Jahrhunderts von einem eisernen Kragen verdrängt. Kragen und Helm ergaben zusammen die sog. Große Beckenhaube. Als man dann dazu überging, die große Beckenhaube mit verschiedenen aufklappbaren Visieren zu versehen, war der Visierhelm geboren. Erste Visiere als Gesichtsschutz kamen bereits Anfang des 14. Jahrhunderts auf. Sie waren entweder an Bolzen im Schläfenbereich drehbar oder wurden mittels eines Scharniers in Stirnmitte hochgeklappt. Während in Deutschland das Rundvisier Mode wurde, bevorzugten italienische Ritter das Kantenvisier. In einem Vollvisier befanden sich kleine Sehschlitze. Das Halbvisier bedeckte das untere Gesicht nur bis zur Augenhöhe. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts, um 1360/70, bekam die Beckenhaube ein Visier in Form einer Hundeschnauze (Hundsgugel). Bede Steuer des Landesherrn. Bede ist die etwa seit dem 12. Jahrhundert in allen deutschen Territorien eingeführte Steuer, vom Landesherrn (s. Landeshoheit) erhoben, ursprünglich freiwillige Leistung und wahrscheinlich zurückgehend auf den Grafenschatz (von allen Freien, außer Rittern, dem Grafen erbrachte Abgabe), aber schon in der ersten Zeit regelmäßige, jährlich ein- bis dreimal gezahlte Abgabe. Vermögenssteuer, aber tatsächlich nur auf dem Grundbesitz lastend, wobei die Güter der Ritter ganz, die der Geistlichen zum Teil bedefrei waren. Seit dem 15. Jahrhundert wurden aber auch die Güter des Adels mehr und mehr mit der Bede belastet; auch bäuerliche Lehnsleute waren in älterer Zeit frei, außerdem kamen andere Befreiungen vor. Bedepflichtig waren die einzelnen Bürger und Bauern, erhoben wurde die Bede jedoch von der Gemeinde, die sie ihrerseits repartierte. Im Allgemeinen zählten die Städte weniger als das Land. Die Reichsstädte zahlten die Bede an den Kaiser. Bede nennt man auch die von den Grundherren von ihren abhängigen Bauern erhobene Abgabe, für die z.T. auch andere Bezeichnungen üblich waren. Namen wie Bedehafer, Kuhbede oder Pflichtkorn rühren von der Art des Dienstes, Namen wie Herbstbede, Pfingstkuh von der Fälligkeit der Bede her. Beginen Frauen, die ohne Klostergelübde ein kontemplatives Leben führen. Beginen sind Frauen, die unter einer frei gewählten Vorsteherin ohne Klostergelübde in "Beginenhöfen" ein andächtiges Leben führen, ohne einem Orden im eigentlichen Sinne anzugehören. Ihre Blütezeit war das 13. und 14. Jahrhundert in Westeuropa, einzelne Beginenhäuser bestehen heute noch in Belgien und Holland. Belagerungsmaschinen Schweres Kriegsgerät Mit einfachen Mitteln war einer gut befestigten Burg nicht beizukommen. Dies änderte sich, wenn die Angreifer schweres Belagerungsgerät in Stellung bringen konnten. Die Burgbewohner hatten große Schwierigkeiten, sich gegen diese Ungetüme zu wehren. Umstritten ist allerdings, ob in Deutschland der Einsatz schweren Belagerungsgerätes nur eine Ausnahme oder die Regel war. Um näheren Aufschluss darüber zu erhalten, muss man sich fragen, ob 1. die zumeist aus der römischen Tradition herrührenden Maschinen (Antwerk) im Mittelalter überall bekannt waren (Probleme der Überlieferung) 2. deutsche Burgbelagerer in der Lage waren, komplizierte und teure Belagerungsmaschinen zu bauen und 3. die Geländeverhältnisse bestimmter Regionen schweres Gerät überhaupt zuließen. Die ausgefeilte Belagerungstechnik der Antike war nach dem Untergang des Römischen Reiches Ende des 5. Jahrhunderts (476) weitgehend in Vergessenheit geraten. Während nach dem Untergang des Römischen Imperiums das "Gewußt-Wie" der antiken Technologie im byzantinischen Reich fortbestand und sogar noch weiter entwickelt wurde, verhinderten die Wirren der Völkerwanderung in Mitteleuropa eine vergleichbare Weitergabe dieser Kenntnisse. Die Entwicklung stagnierte, d.h. die germanischen Völker übernahmen nur die einfachen Waffenformen, da sie eine andere Kampfweise hatten. Die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Herstellung der römischen Belagerungswaffen wurden nicht benötigt und waren bis ins deutsche Hochmittelalter weitgehend vergessen. Vegetius, Vitruvius u.a. Die Kenntnisse gingen jedoch nicht gänzlich verloren. Im französischen Raum, wo der römische Einfluss groß war, griffen die Burgbelagerer im 9. und 10.Jahrhundert noch auf die Lehrbücher eines Vegetius und Vitruvius zurück und bauten das darin beschriebene Kriegsgerät nach. Das Hauptwerk des Flavus Vegetius Renatus, die "Epitoma rei militaris" (Auszug aus dem Kriegswesen) entstand zur Zeit des Römischen Kaisers Theodosius d. Gr. (379-395). Das Werk wurde vielfach abgeschrieben und im Jahr 450 von Flavius Eutropius aus Konstantinopel ergänzt. Karl der Große ließ die "Epitoma rei militaris" übersetzen, doch machte man im fränkischen Heer keinen Gebrauch von den dort beschriebenen Kriegsgeräten. M. Vitruvius Pollo lebte zur Zeit Caesars (100 - 44 v.Chr.) und Augustus' (63 v.Chr. - 14 n.Chr.). Berühmt geworden ist das 10. Buch seines Hauptwerks "De architectura libri X ad Caesarem Augustum" (10 Bücher zur Architektur in der Zeit Kaiser Augustus'). Vitruv war schon unter Caesar Kriegsingenieur und leitete die Werkstätten zur Herstellung von Kriegsgerät. Sein Buch enthält Beschreibungen aller entsprechenden Maschinen und Werkzeuge. Eine deutsche Übersetzung seines Werkes wurde 1548 von Rivius (Ryff) in Würzburg herausgegeben. Die Schriften der antiken Kriegsautoren wurden in Mitteleuropa bis ins Hochmittelalter allenfalls von einigen Mönchen gelesen, in deren Bibliotheken sie die Zeiten überdauert haben. Gemeint sind etwa Philon von Byzanz (3. Jh. v. Chr.), Heron von Alexandria (1. Jh. n. Chr.), Apollodorus von Damaskus (1.-2. Jh. n. Chr.), Biton, Archimedes (um 285-212 v.Chr.), Aeneas Tycitus, Aelian, Athenaeus, Apollodrus von Damaskus und Ammianus Marcellinus, der sog. Anonymus. Die Kreuzzüge (1096-1291) brachten für die Kunst von Angriff und Verteidigung eine Wende. Die abendländischen Kreuzfahrer hatten bei den häufigen und langen Belagerungen hinlänglich Gelegenheit, die orientalischen, byzantinischen, venezianischen, genuesischen und vor allem armenischen Kriegsgewohnheiten zu studieren. Am erfolgreichsten nutzten die "Profis" des mittelalterlichen Kriegswesens, die Ritterorden der Templer, Johanniter und Deutschherren, die gewonnenen Kenntnisse. Seit dem 11. Jahrhundert taucht in zahlreichen schriftlichen Quellen eine Vielzahl verschiedener Kriegsmaschinen auf: Sturmleitern, Katzen, Rammböcke, Belagerungstürme, Ballisten und Wurfmaschinen. Kyeser und Mittelalterliches Hausbuch Die in den antiken Werken aufgezeichneten Anweisungen und Beschreibungen zur erfolgreichen Kriegführung wurden wieder entdeckt und in einer Reihe von Bilderhandschriften für breitere Kreise zugänglich gemacht. Zu den bemerkenswerten Handschriften gehören etwa Konrad Kyesers "Bellifortis" und das "Mittelalterliche Hausbuch" des Grafenhauses Waldburg-Wolfegg. Konrad "Kyeser, wohl ein studierter Mediziner, bewährte sich in Kriegs- und diplomatischen Diensten als Gefolgsmann Herzog Stephans III., des Kneissel, von Bayern-Ingolstadt in Italien. Die Teilnahme an der Schlacht von Nikopolis am 28. September 1396, in der das Christenheer von den Türken vernichtend geschlagen wurde, geriet ihm zum traurigen Schicksal. Unter dem Vorwurf feiger Flucht - die er stets bestritt - wurde er nach Böhmen verbannt. Diesen Zwangsaufenthalt benutzte er, um von 1402 bis 1405 sein Werk "Bellifortis" abzufassen und mit Illustrationen versehen zu lassen. Diese Handschrift ist nicht nur der mitgeteilten kriegstechnischen Anweisungen und Mittel wegen von Bedeutung, sondern vor allem deshalb, weil der Text in einer Mischung von Wissenschaft, technischer Präzision, von Aberglauben, Zauberei und Mystizismus als Spiegel des Geistes und Ungeistes jener Zeit gelten kann. Das Inhaltsverzeichnis erfasst u.a. folgende Kapitel: Planetenbilder, Angriffswaffen für den Festungskrieg, Wassertechnik, Steiggeräte, Werfkunst - Armbrüste - Wurfmaschinen, friedliche Verwendung des Feuers - Zauberrezepte, kriegerische Verwendung des Feuers - Raketen - fliegende Drachen - Pulvergeschütze - chemische Rezepte, Bäder, Hausmittel usw." (Aus: Werner Meyer, Deutsche Burgen S.204) "Das "Mittelalterliche Hausbuch", ein im 19. Jahrhundert eingeführter Name für ein erweitertes Büchsenmeisterbuch, ist nur bedingt mittelalterlich und kann kaum als Hausbuch gelten. Zunächst wohl als Sammlung von zwischen 1460 und 1480 entstandenen Einzelblättern im Besitz des Meisters, kam das Buch im 16. Jahrhundert an die Familie Hof; im 17. Jahrhundert erwarb es der Reichserztruchseß Maximilian von Waldburg für seine Bibliothek. Inhaltlich hat das Buch mit "Bellifortis" viel gemein, so die Planetenbilder, die medizinischen und alchimistischen Rezepte, Badesitten und vor allem auch die Darstellung der Kriegsmaschinen und Geschütze. Das Bild des höfischen Lebens im 15. Jahrhundert, das hier vor dem Leser entrollt wird, ist nicht bestimmt vom heldischen Geist, vom Wesen der hohen Minne oder asketischem Ritterdienst. Es stellt vielmehr das schillernde, erotische, auch unbekümmert grausame Treiben der sich vom finsteren Mittelalter befreienden Renaissance dar." (Aus: Werner Meyer, Deutsche Burgen S.204) Als Johannes Gutenberg (um 1390 - 1468) den Buchdruck mit gegossenen beweglichen Lettern erfand, konnte man die antiken Handschriften in Übersetzungen vervielfältigen und verbreiten. "Die erste deutsche Übersetzung des Vegez durch Ludwig Hohenwang von Thal Elchingen, dem Grafen von Laufen gewidmet, erschien 1475 unter dem Titel "Des durchleichtigen, wolgebornen Grauen Flavii Vegecii Renati kurcze red von der Ritterschafft zu dem großmechtigsten Kaiser Theodosio, seiner biecher vierer" in Ulm im Druck. 36 Jahre später erfolgte eine Neubearbeitung durch Hans Knappen, Kaiser Maximilian gewidmet. Ein Nachdruck 1529 von Stamer, Augsburg, erhielt einen Zusatz "von Büchsen geschoß, Pulver, Fewrwerk. Wie man sich darmit aus einer Stadt, Feste oder Schloß so von Feynden belägert wär, erretten, auch sich der Feind damit erwören möchte."(Aus: Werner Meyer, Deutsche Burgen S.204) Wurf- und Schussmaschinen in Deutschland Kenntnisse darüber, welche Belagerungsmaschinen in Deutschland benutzt wurden, vermitteln zum einen die zeitgenössischen bildlichen Darstellungen, zum anderen die schriftlichen Schilderungen der verschiedenen Chroniken. Aus den Bildern lassen sich die grundlegende Form und Funktionsweise der meisten Maschinen erkennen, während die Schriftquellen nur grob auf Aussehen und Verwendung dieser Waffen eingehen. In den mittelalterlichen Quellen kursieren eine Vielzahl von Bezeichnungen für Kriegsmaschinen. Von einigen weiß man noch nicht einmal, wie sie ausgesehen haben. Andere, aus der Antike bekannte Maschinen haben ihr Aussehen im Mittelalter verändert. Verwirrung entsteht auch, weil gleich aussehende Apparate verschiedene Namen tragen oder umgekehrt dieselbe Bezeichnung verschiedenen Maschinen zugeordnet wird. Aus den Quellen lassen sich grundsätzlich vier Arten von Schuß und Wurfmaschinen erkennen, die innerhalb derselben Gruppe aufgrund verschiedener Entstehungszeiten und -orte nicht immer genau baugleich waren: Wurfmaschinen mit Gegengewicht Wurfmaschinen mit Knebelkraft Wurfmaschinen mit Sehnenantrieb Wurfmaschinen mit Federantrieb Aegidius Romanus liefert im 18. Kapitel seines Buches De regimine principum libri tres von 1280 eine Beschreibung der Wurfgeschütze. Ihm zufolge gibt es vier Arten von Wurfmaschinen mit Gegengewicht, die als Steinschleuder fungierten: "Ersteres, wenn ein Kasten mit Sand, Steinen, Blei oder anderen schweren Körpern unverrückbar mit dem kurzen Arm des Hebels verbunden ist. Diese Maschine, von den Alten trabucium (Tribok)genannt, wirft am genauesten, weil das Gegengewicht stets gleichförmig wirkt. Die zweite, von den Römern biffa (Blide) genannte Maschine mit einem beweglich an dem Hebel hängenden Gewicht, wirft stärker und weiter, aber nicht so genau und gleichmäßig. Eine dritte Maschine, tripantium geheißen, hat beide Arten des Gegengewichtes zugleich und wirft deshalb sowohl genau als weit. Eine vierte Gattung hat kein Gegengewicht, sondern wird durch Menschen an Stricken gezogen. Dieselbe wirft nicht so große Steine als die anderen, aber man kann sie in kürzerer Zeit schießbar machen und deshalb oft mit ihr werfen (Petraria)". In den Urkunden und Chroniken tauchen einige Wurfmaschinen auf, von denen keine näheren Einzelheiten bekannt sind. So soll König Heinrich VII. (1308-1313) in Italien sog. Schlinger benutzt haben. Bei der Belagerung von Akkon 1189 setzten die Kreuzfahrer u.a. auch eine "Kocke" und eine sog. Ribolde, wohl eine Karrenarmbrust [Ballisten mit Bogenspannung - Standarmbrüste] ein. Andere Maschinen, von denen man so gut wie nichts weiß, trugen Namen wie Tummler, Swengel, Biblia, Troja, Schneller (=Rutte?), Matafunden usw. Wurfmaschinen mit Gegengewicht Seit Anfang des 13. Jahrhunderts sind mehrere Arten von Wurfmaschinen mit Gegengewicht nachgewiesen, die nach einem ähnlichen Prinzip funktionierten. Eine lange Rute war durch eine Drehachse in zwei unterschiedlich lange Stücke geteilt. Der Hauptbalken der Wurfgeschütze war ein bis zu 25 Meter langer Baumstamm, der mit eisernen Bolzen und Klammern zusammengehalten wurde. Eine Vorschrift vom Anfang des 14. Jahrhunderts fordert für die Rute eine Länge von 30 Fuß, wovon 25 Fuß auf den langen Hebelarm fallen sollten. Um die Spannkraft des Holzes zu steigern und angesichts der Beanspruchung einen Bruch des Holzes zu vermeiden, wurde die Rute in ihrer gesamten Länge mit einem mittelstarken Tau umwickelt. Die Durchbohrung für die eiserne Drehachse war ebenso wie die Achslager im Geschützgestell mit Eisen gefüttert. Am längeren Rutenteil war das Geschoss befestigt, am kürzeren Ende der Rute setzte auf unterschiedliche Weise der Antrieb zum Wurf an. Die bekanntesten Maschinen, die nach diesem Prinzip funktionierten, waren der Tribok und die Blide. Wurfweite Mit einem 12 m hohen Tribok konnte man Steine bis zu einem Gewicht von 75 kg oder in Töpfen gegossene Bleimassen bis zu 500 Meter weit ins feindliche Lager katapultieren. Bei der Belagerung der Stadt Köln 1257 richtete eine jenseits des Rheins aufgestellte Blide noch über eine Entfernung von 450 Metern großen Schaden an. Die Burg Thurandt an der Mosel wurde 1248 vom ca. 500 Meter entfernten Berg ("Bleidenberg") mit zwei Bliden beschossen. Eine ähnliche Distanz, fast 500 Meter, überbrückte jene Blide, die auf der Burg Trutzeltz gegenüber der berühmten Burg Eltz aufgestellt wurde. Mit ihrer Hilfe hatte der Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg 1331-1336 vergeblich versucht, die ihn störende Ganerbenburg einzunehmen. Versuche im 19. Jahrhundert haben ergeben, dass ein Gewerf mit 8 Meter langem Hebel, der durch die Drehachse in Stücke von 2 und 6 Meter geteilt war, bei einem Gegengewicht von 3.000 kg eine 100 kg schwere Steinkugel 76 Meter weit schleudern konnte. 1849 wurde mit einem Tribok mit 10,30 Meter langem Hebel bei einem Gegengewicht von 4.500 kg eine 24pfündige Kugel 175 Meter katapultiert. Zur Zeit Napoleon III. (1848-1870) gelang es, mit einem 16,5 Meter langem Hebel bei einem Gegengewicht von 16.400 kg einen 1.400 kg schweren Stein 70 Meter weit zu werfen. Treffsicherheit der Maschinen und ihre Wirkung Das feste gleichmäßige Gegengewicht des Triboks ermöglichte eine für den hohen Bogenwurf erstaunliche Treffsicherheit. Fehlschüsse, die von der ungefügen Größe der Steingeschosse herrühren mochten, wurden durch die Veränderung des Gegengewichtes oder eine Standortverlegung des ganzen Triboks ausgeglichen. Erfahrene Tribokmeister verwendeten je nach Erfordernis schwere oder leichte Geschosse. Mit einer kleinen Schleudermaschine konnte ein geübter Geschützmeister faustgroße Steine sogar direkt durch ein Kemenatenfenster katapultieren. Bei der Blide erlaubte das bewegliche Gegengewicht zwar größere Wurfweiten, doch nahm die Zielgenauigkeit gleichzeitig ab. Die Durchschlagskraft der von den Wurfmaschinen verschossenen Kugeln und Steine war aufgrund ihrer bogenförmigen Flugbahn und relativ geringen Geschwindigkeit nicht allzu groß. Besaßen sie aber ein hohes Gewicht, konnte bei einem Volltreffer eine verheerende Wirkung erzielt werden. Von Tribok und Blide geworfene Steine wogen bis zu 30 Zentnern. Bei der Belagerung von Zara sollen sogar Steine von 3.000 Pfund geschleudert worden sein. Die großen Wurfgeschosse wirkten weniger durch ihre Zerstörungskraft als durch ständigen und wahllosen Beschuß von Bauten und Menschen. Die ununterbrochene Präsenz und Bedrohung durch die verschiedenen [Geschoßarten] übten eine demoralisierende Wirkung auf die Burgbewohner aus. Während einer längeren Belagerung konnten Tausende von Steinen geworfen werden. Die fünf Triböke, mit denen die Berner im Jahr 1388 die Stadt Niedau unaufhörlich beschossen, waren theoretisch in der Lage, täglich 100 Steine zu verschießen. Bei der Belagerung der Burg Falkenburg in Thüringen 1458 sollen 372 Wagen voller Steine herangeschafft und insgesamt 7.800 Steine in die Burg geschleudert worden sein. Hierfür müssen zahlreiche Wurfmaschinen zur Verfügung gestanden haben. Geschossarten Mit den großen Wurfmaschinen verschoss man teilweise große Steinmengen, die mühsam zum Einsatzort geschafft werden mussten. Darüber hinaus schleuderten die Belagerer mit Nägeln beschlagene Balken und Eisenkugeln über die Mauern. Manchmal warf man auch Bienenkörbe hinüber. Die gereizten Bienen stachen solange auf die Belagerten ein, bis diese in keine Rüstungen mehr passten. Zuweilen sammelten die Angreifer auch Urin und Fäkalien, um diese Exkremente über die Burgmauer zu befördern. Auch Tierkadaver und Leichen warf man in die belagerten Plätze, um die Burgbewohner durch den Gestank zu zermürben und Epidemien auszulösen [Vergiften]. Obwohl im Mittelalter zahlreiche Giftstoffe bekannt waren, wurden wahrscheinlich niemals vergiftete Pfeile oder Armbrustbolzen verwendet. Der Einsatz des im Mittelalter gefürchteten Griechischen Feuers ist in Deutschland ebenfalls nicht belegt. Siehe auch: Tribok, Blide, Tripantium, Petraria, Ballisten, Onager, Mange, Standarmbrust, Rutte, Stoßzeug, Widder (Belagerungsgerät), Rammbock, Sturmhaken, Mauerbohrer, Katze (Belagerungsgerät), Steigzeug, Belagerungsturm Belagerungsturm Angriffswaffe bei Belagerungen Die gewaltigste und für die Burgbewohner gefährlichste Angriffswaffe war der Belagerungsturm (machina, castellum ), in deutschen Quellen auch Ebenhoch oder Wandelturm genannt. Er wurde schon im Altertum bekannt und wurde auch im Frühmittelalter eingesetzt. Bei der Belagerung Verduns im Jahr 984 ließ der französische König Lothar (954-986) einen 40 Fuß hohen Belagerungsturm errichten und an die Mauer schieben. Während der Kreuzzüge wurden Belagerungstürme von Christen und Moslems gleichermaßen benutzt und hatten gelegentlich sogar kriegsentscheidende Bedeutung. Nachweislich wurden Belagerungstürme bei den Kämpfen vor Antiochia (1097/98), Marra (1098), Jerusalem (1099), Tripolis (1109), Aleppo (1127/28), Damaskus (1139), Edessa (1144), Damaskus (1154), Akkon (1191), Konstantinopel (1204) und Damiette (1219, 1225) eingesetzt. Welche erbitterten Kämpfe sich im Umfeld eines Belagerungsturms zutrugen, zeigte sich, als Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152-1190) im Jahr 1159 die italienische Stadt Crema angriff und einen mächtigen Belagerungsturm von 500 Mann an die Stadtmauer schieben ließ. "Die Cremasken (die Bewohner von Crema) erkannten natürlich die auf sie zukommende Gefahr und versuchten mit Feuer, Steinen und Pfeilen das Näherrücken des Turmes an ihre Mauer zu verhindern. Da ließ der Kaiser an der Vorderfront und an den Seiten des Turmes Körbe anbringen, in die Geiseln und Gefangene gestellt wurden. So sollten die Belagerten davon abgehalten werden, gegen den Turm etwas zu unternehmen, denn mit jedem Steinwurf und mit jedem Pfeilschuß brachten sie ihre eigenen Leute in Gefahr. Nachts mußten die Männer in den Körben brennende Kerzen und Fackeln halten, damit sie von den Schützen auf den Stadtmauern erkannt werden konnten. Aber die Cremasken schätzten das Risiko der Vernichtung ihrer Stadt höher ein als den Verlust einzelner ihrer Angehörigen. Sie schossen deshalb so lange auf den Turm, bis er unbrauchbar war. Nun übten die Cremasken für ihre auf dem Turm getöteten Angehörigen Vergeltung und ließen eine Reihe gefangener Deutscher, Cremonesen (Bewohner von Cremona) und Lodesanen (Bewohner von Lodi, beide Städte waren Verbündete Friedrich Barbarossas) auf dem Wall der Stadt hinrichten. Die gegenseitige Rachgier steigerte sich immer mehr, und als unter den Augen der Städter zwei gefangene Cremasken zum Tode verurteilt wurden, drohten die Belagerten mit Vergeltung, falls das Urteil vollstreckt würde. Da sich der Kaiser nicht beirren ließ, hingen bald unten vor der Stadt wie auch oben auf der Mauer je zwei Männer an den Galgen. Darüber ergrimmte wiederum Barbarossa, ließ alle noch in der Nähe befindlichen Geiseln und Gefangenen zusammenholen und eine lange Reihe von Galgen aufstellen. Nur dem Einspruch der Bischöfe war es zu verdanken, daß dieses grauenvolle Vorhaben nicht ausgeführt wurde. Aber neun Männer mußten doch an die aufgestellten Galgen. Rahewin (ein Biograph Friedrich Barbarossas) berichtet, daß den Toten sogar die Köpfe abgeschlagen wurden und die Belagerer damit Ball spielten. Die Cremasken brachten zur Rache einige gefangene Deutsche auf die Mauer und zerstückelten sie Glied für Glied." (Aus: Helmut Hiller, Friedrich Barbarossa, München 1979, S. 128/129) Der Bau eines hohen und großen Belagerungsturmes erforderte Zeit und den Einsatz besonders geschulter Zimmerleute und war somit äußerst kostspielig. Zudem bedurfte es einer großen Anzahl von Menschen und Tieren, um ihn an die Mauer der belagerten Burg heranzubringen. Bei Hang- und Höhenburgen konnte er aufgrund des unwegsamen Geländes selten eingesetzt werden. Belagerungstürme wurden in Deutschland wohl nur bei groß angelegten Stadtbelagerungen in der Ebene verwendet. In ihrem um 1409 geschriebenen Livre des faits d'armes et de chevalerie gibt Christine de Pisan (1365-1430?) eine anschauliche Beschreibung eines Belagerungsturms: "Es ist ein aus starken Brettern und Balken errichtetes Gebäude von mehreren Stockwerken und damit solches Bauwerk gegen Feuer gut geschützt ist, muß es mit Eisenplatten oder wenigstens ungegerbten frischen Fellen bedeckt sein. Einige dieser Maschinen sind 30, 40 auch 50 Fuß hoch, ja manche so hoch, daß sie die höchsten Türme überragen. Die Maschine wird auf Rädern so nahe als möglich an die Mauer gebracht. Es gibt daran Zugbrücken, die man auf die Mauer werfen kann. Sie enthält in allen Stockwerken Haufen von Kriegern, von denen die obersten die auf der Mauer befindlichen bekämpfen, die in den anderen Stockwerken durchbrechen die Mauer. Und so ist die Festung derart angegriffen, daß sie leicht genommen wird." Bevor man den Turm an die Mauer schieben konnte, mussten Gräben mit Erde, Steinen, Faschinen (Reisiggeflecht) und Holzscheiten zugeschüttet und Wälle u.ä. abgetragen werden. Dies war eine langwierige Arbeit: Bei der Belagerung von Jerusalem im Jahr 1099 brauchten die Kreuzfahrer zwei Tage, um den Graben vor der Stadt aufzufüllen. Erst am dritten Tag konnten sie den Belagerungsturm an die Mauer schieben. Bis zu 500 Mann waren notwendig, um den schweren Koloß an Seilen über eine Bohlenrampe vorwärts zu ziehen bzw. mit Hilfe von Umlenkrollen direkt an die Mauern zu schieben. Pferde und Ochsen waren zwar stärker, doch Menschen waren beweglicher und besser zu schützen als die schwerfälligen Tiere. Über die Zugbrücke stürzten die im Innern des Turms wartenden Sturmtruppen auf die Mauerkrone. Konnte dort ein Brückenkopf gebildet werden, folgten weitere Krieger über die Leiter an der Rückseite des Turms nach Um den Türmen eine größere Standfestigkeit zu geben, waren sie in Stockwerke unterteilt. Schon bei der Annäherung beschoss man von der obersten Plattform aus den Wehrgang. Dort stand manchmal sogar eine kleine Wurfmaschine. Berichte, dass sich mehrere hundert Personen im Turm verschanzten, sind wohl übertrieben. In England sollen im Jahr 1266 einmal 200 Bogenschützen und 11 Katapulte von einem Turm aus gekämpft haben. Elf Katapulte auf einem Turm sind schwer vorstellbar; die große Anzahl von Menschen hat den Turm wohl erst nach dem Heranrollen an die Mauer erklommen. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen. (Text: Stefan Grathoff) Benediktiner Vom hl. Benedikt 529 gestifteter Orden Der Ordensgründer St. Benedikt wurde um das Jahr 480 in Nursia in Mittelitalien geboren. Als junger Mann brach er sein Studium in Rom ab und lebte einige Zeit in einer Asketengemeinschaft in Effide und dann drei Jahre als Einsiedler in der Höhle von Subiaco. Dort sammelten sich später Schüler um ihn, die unter seiner Leitung in zwölf kleinen Klöstern lebten. Um 529 siedelte er mit seinen Mönchen nach Montecassino über. Hier vollendete er seine berühmte Mönchsregel, von der Papst Gregor der Große bestätigt, dass sie sich durch weise Mäßigung auszeichne. St. Benedikt starb am 21. März 547 und wurde in Montecassino bestattet. Benediktiner (lat. Ordo Sancti Benedicti, OSB),) sind Mönche und Nonnen, die die Regel des Benedikt von Nursai befolgen. Die ersten zwölf Benediktinerklöster wurden im frühen 6. Jahrhundert in Subiaco bei Rom gegründet. Benedikt stiftete 529 das berühmte Kloster von Montecassino, wo er die Mönchsregel verfasste, durch die das gesamte abendländische Klosterleben organisiert und wiederbelebt wurde. Gemessen an den Normen der Zeit forderte die Benediktinerregel keine besonders ausgeprägte Strenge und Askese. Der Jahreszeit sowie den begangenen Feierlichkeiten entsprechend wurde den Benediktinern eine Periode von vier bis acht Stunden täglich für Gebete und von sieben bis acht Stunden für den Schlaf eingeräumt. Die restliche Zeit wurde zu gleichen Teilen auf die Arbeit - gewöhnlich Gartenarbeit - und auf religiöse Lektüre und Studien verwendet. Dem Abt wurden patriarchische Vollmachten über die Gemeinschaft übertragen, wobei er selbst der Regel unterstand und wichtige Entscheidungen mit den Mitgliedern der Gemeinschaft beraten musste. Zu Lebzeiten Benedikts verbreiteten seine Schüler seine Lehre in den Ländern Mittel- und Westeuropas. Der Orden wurde schon bald zum wichtigsten der katholischen Kirche. Diese Vorrangstellung verlor er erst mit der Durchsetzung des augustinischen Kanons im 11. Jahrhundert und der Gründung der Bettelorden im 13. Jahrhundert. Gregor I. war der fünfte von 50 Benediktinern, die den Papststuhl bestiegen. Die bedeutendsten unter diesen waren Leo IV., Gregor VII., Pius VII. und Gregor XVI. Im 14. Jahrhundert gehörten dem Orden 37.000 Mitglieder an, im 15. Jahrhundert nur noch knapp die Hälfte, zur Reformationszeit zählte der Orden gerade noch 5.000 Mitglieder. Benediktiner tragen schwarze, gegürtete Tunika, schwarzes Skapulier mit Kapuze und schwarze Flocke. Die Mitgliedszahlen stiegen wieder an, der Orden umfasst inzwischen etwa 11.000 Männer und 25.000 Frauen. In Deutschland stehen die Benediktiner weiter an erster Stelle: in 37 Niederlassungen von 28 rechtlich selbständigen Abteien und Prioraten lebten 1998 insgesamt 957 Mitglieder. Berdish Langstielige Streitaxt Ein Berdish ist eine langstielige Streitaxt mit großem, halbmondförmigen Axtblatt und wurde vor allem von der Palastgarde der russischen Fürsten im Spätmittelalter verwendet. Bergfried Hauptturm einer Burg Die frühen Burgen besaßen keinen zentralen Turm. Schon im frühen 11. Jahrhundert verfügten die Burgen im sächsisch-thüringischen Raum über einen Bergfried, während er in West- und südwestdeutschen Raum erst im 12. Jahrhundert aufkam. Die Bergfriede des 11. und frühen 12.Jahrhunderts, die noch sowohl Wehr- als auch Wohnfunktionen hatten, wurden aus mächtigen Quadern errichtet und bildeten den alles überragenden wehrhaften Mittelpunkt der Burganlage...mehr Bergrecht Juristische Satzungen. die den Bergbau regeln sollten. Auf Bergregal, Bergbaufreiheit und Berkwerkseigentum als Formen des Unternehmensrechts aufbauende Satzungen, die die Gewinnung und Aufbereitung bestimmter Minerale juristisch regelten. Das Bergregal stand ursprünglich dem König, seit dem 13. Jh. dem Landesherren (in der "Goldenen Bulle" 1356 dem Kurfürsten zugesprochen) zu. Es trennte die Bodenschätze vom Grundeigentum und wurde gegen Abgaben als Recht zum Abbau der Bodenschätze verliehen. Die Grundherren konnten, soweit sie nicht selber abbauten, zur Vergabe dieses Rechtes gezwungen werden. Das führte zur Bergbaufreiheit, aus der sich das Erstfinderrecht als unentziehbares Aneignungsrecht entwickelte (Muter). Das Herrschaftsrecht an Unternehmen, die ein Aneignungsrecht an bestimmten Materialien und ein Nutzungsrecht am Grundstück besaßen, war als Bergwerkseigentum in das Berggrundbuch eingetragen. Als Betriebsform bildete sich im 13. Jh. die Gewerkschaft heraus. Die Arbeiter wurden zu Lehnhäuern; die Kapitalisten bildeten zunehmend allein die Gewerken. Ihr ideeller Anteil am Bergwerk (Kuxe) wurde ins Berggegenbuch (Gegenschreiber) eingetragen. Bering Ummauerung (Mantelmauer) der Burg Von Mantelmauer, auch bezeichnet als Burgmantel, Hoher Mantel, Ringmauer, Zingel oder Hemd, spricht man, wenn Teile der Ringmauer besonders hoch und massiv erbaut waren. Der Hohe Mantel ist anders als die Schildmauer kein eigenständiger Verteidigungsbau, sondern diente dem besonderen Schutz besonders gefährdeter Gebäude und Mauerteile. Viele Mantelmauern entstanden erst im Laufe der Zeit durch Erhöhung einfacher Ringmauern. Teilweise konnten solche Hohen Mäntel die ganze Burg umfassen. Die Schildmauer überragte Ringmauer und Mantelmauer an Höhe und Mächtigkeit. Berme Horizontale Fläche zwischen Mauer und Graben bzw. zwischen Graben und Wall Horizontale Fläche zwischen Mauer und Graben bzw. zwischen Graben und Wall zur Verbreiterung der Verteidigungszone bei Burgen und Stadtmauern. Beschlagwerk Von der Spätrenaissance bis zum Frühbarock verbreitetes Ziermotiv Ein Beschalgwerk besteht aus symmetrisch angeordneten Bändern, Leisten oder Rosetten. Ähnlich den Metallbeschlägen weist das Beschlagwerk oft kleine runde Erhöhungen oder Vertiefungen auf, die Nietspuren vortäuschen sollen. Die Bezeichnung Beschlagwerk geht auf das 1565 erschienene Architekturbuch des niederländischen Architekten, Malers und Ornamentstechers Hans Vredeman de Vries zurück. Neben dem Kunsthandwerk verwendete man das Beschlagwerk auch in der Architektur, wo es in der Spätrenaissance in Deutschland und in den Niederlanden zu einem beliebten Dekorelement wurde. Quelle: H. WICHMANN, Die Ornamentfibel, München 1977. Beständer Pächter Unter Bestand versteht man ein Pachtverhältnis. Der Pächter wird folglich auch Beständer genannt. Besthaupt Abgabe an den Herrn im Todesfall. Abgabe an den Herrn im Todesfall. Der Herr konnt von seinem Eigenmann das beste Stück (Vieh, Gewand, Acker, Weide) beanspruchen. Beunde Besonderes Grundstück in Dorfnähe Grundstück, das in der Regel in der Nähe des Dorfes liegt, stets eingehegt ist und nicht dem Flurzwang unterworfen ist bzw. war. Es dient meist nicht dem Ackerbau, sondern Spezialkulturen, auch dem Weinbau. Gehörte die Beunde zu einem Fronhof, so bildete sie einen Teil des Sallandes und trug daher auch z.T. die Bezeichnungen für dasselbe, während andererseits das Salland auch Bunde genannt wurde. Da die Beunde infolge ihrer Einhegung von dem ebenfalls eingehegten Bifang sich in neuerer Zeit kaum unterscheidet, werden die Bezeichnungen für beide vielfach wechselseitig verwendet. Biblia Mittelalterliche Belagerungsmaschine Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen Bidenhänder Schwert mit langer Klinge, die beidhändig geführt werden musste Bidenhänder oder auch Zweihänder genannt, sind Schwerter mit außergewöhnlich langer Klinge (140-200 cm). Biedermeier Das Biedermeier ist die Bezeichnung für den Lebens- und Wohnstil im deutschen "Vormärz" (1815-1848). Das Wort "Biedermeier" ist eine scherzhafte Verbindung von V. v. Scheffels "Biedermann" und "Bummelmaier", zwei deutsche Philistertypen (1848 in den "Fliegenden Blättern"). Das Biedermeier ist die Bezeichnung für den Lebens- und Wohnstil im deutschen "Vormärz" (1815-1848). Das Biedermeier entwickelt zwar keine eigene Architektur oder Großplastik, wohl aber eigene Möbelkunst und Malerei. Das klassizistische Empire-Möbel wird zweckmäßig vereinfacht, vorzügliche Verarbeitung gemaserter Hölzer (Kirsche, Mahagoni, hell getönt) und gestreifter oder geblümter Bezugsstoffe sowie ein weicher Schwung der Linien geben ihm das bis heute beliebte Gepräge. In der Malerei vertreten Spitzwegs gütiger Kleinstadt-Humor, Waldmüllers unpathetische Naturbilder und Oldachs Bildnisse gediegener Bürgertypen den Biedermeierstil. Bifang Besonderes eingehegtes und vom Flurzwang befreites Grundstück Von einem irgendwie dazu Berechtigten, z.B. einem Markgenossen gerodetes Grundstück, das durch Einhegung zu einem Sondereigentum wurde und den wirtschaftlichen Beschränkungen wie etwa dem Flurzwang nicht unterlag. Im Allgemeinen sind die Bifänge z.T. erheblich jünger als die Beunden, doch gehen, da beide eingehegt sind, Bifang und Beunde sowohl sachlich als auch in ihren Bezeichnungen ineinander über. Biforenfenster Ein durch eine Säule zweigeteiltes Fenster mit je einem rundbogigen Abschluss. Auch Zwillingsfenster genannt, ein durch eine Säule zweigeteiltes Fenster mit je einem rundbogigen Abschluss. Diese Fensterform war in der Romanik und der Frühgotik üblich. Biforium Von Hans-Jürgen Kotzur Lat. = Zwillingsbogen. Fensteröffnung mit zwei von einer Säule getragenen Bögen. Bischof "Aufseher" seiner Kirchenprovinz Der Begriff "Bischof" ist vom griechischen "episkopos" abgeleitet und heißt wörtlich "Aufseher". In der Zeit der ersten christlichen Gemeinden wachsen den Gemeindeleitern Aufgaben zu, die zuvor Propheten und Lehrern zugeordnet waren. Die "neuen" Bischöfe werden zu "Hirten", denen die umfassende Sorge und Verantwortung für ihre "Herde" zukommt. Ursprünglich Vorsteher in der Gemeinde, stand der Bischof seit dem 4. Jahrhundert an der Spitze einer Diözese. Mehrere Bischöfe unterstehen einem Erzbischof. Heute sind die Bischöfe leitende Amtsträger der Kirche und stehen in der Regel einem territorial umgrenzten Bereich der Kirche vor, das Bistum oder Diözese genannt wird. Zusammen mit dem Papst, der Bischof von Rom ist, bilden sie die obersten Schicht der kirchlichen Hierarchie. Ihr gemeinsames Kennzeichen ist die Apostolische Sukession, das Stehen in der "direkten Nachfolge der Apostel", das sich formal an der Handauflegung mehrerer Bischöfe bei der Weihe eines neuen Bischofs festmacht. Rechte des Bischofs: Verwaltung der Sakramente; Wahrnehmung der Predigt und Katechese und der Lehre der Theologie, womit der Bischof andere beauftragen kann. Seine weltliche Regierungsgewalt umfasst ursprünglich Gesetzgebung, Straf- und Disziplinargewalt sowie Steuergewalt über den Klerus. Diese Rechte wurden erst durch das Domkapitel, im Laufe der Zeit stark durch Papst bzw. Erzbischof beschnitten. Anfangs wurden die Bischöfe von allen Christen gewählt, von Priester, Diakonen und vom Volk. Doch bald wurde die Besetzung der Bischofsstühle ein "Politikum", bei der weltliche Fürsten, Könige und Kaiser mitbestimmen wollten (Investiturstreit). Heute steht die Bischofswahl meist dem Domkapitel zu, dem obersten Leitungsgremium eines Bistums. In welcher Form das Domkapitel des Bistums, der Papst in Rom und die Landesregierung des betroffenen Bundeslandes in Wahl und Bestätigung eingebunden sind, legen verschiedene in Deutschland geltende Konkordate (Staatsvertrag zwischen der Kirche und der Regierung eines Landes) fest. Zur Amtstracht gehören das Brustkreuz sowie Bischofsring, Bischofsstab und Bischofsmütze (Mitra). Bistum Sprengel eines Bischofs Der Ausdruck Bistum bzw. das mittelhochdeutsche "bischoftuom" kam im Laufe des Mittelalters als Synonym zu dem Begriff Diözese auf, der im lateinischen Westen ab dem 5. Jahrhundert zur Bezeichnung eines Bischofssprengels verwendet wurde, ursprünglich aus dessen Stadt und dem umgebenden Land bestehend. Mehrere Diözesen sind einer Erzdiözese zugeordnet. Das Gebiet der Diözese wiederum ist in Pfarreien und Dekanate aufgegliedert. In der protestantischen Kirche ist Diözese der Bezirk eines Dekans oder Superindenten, neben dem ein Diözesanausschuss aus Geistlichen und Laien steht. Bleikugeln Munition der frühneuzeitlichen Feuerwaffen Munition von frühneuzeitlichen Feuerwaffen. Die ersten Bleikugeln sollen der Düringschen Chronik zufolge im Jahr 1365 vom Herzog von Braunschweig benutzt worden sein. Blendarkade Besondere Form der Arkade (lateinische arcus = Bogen). Ein auf Pfeilern oder Säulen ruhender Bogen bzw. eine Reihe von Bögen (Arkatur) in der Front von Fassaden, in Innenhöfen oder in Verbindung mit einem offenen Gang als Bogengang, Wandelgang oder Laubengang, Galerie oder Loggia. Blendarkade Die Blendarkade öffnet die Wand nicht, sie gliedert sie nur dekorativ. Die Blendarkade ist ein vorgebauter Bogen, der keine Maueröffnung umschließt. Die Bögen sind oft zu einer Blendarkade gereiht. Zwergarkade Zwergarkaden (auf zierlichen Säulchen) bilden unter dem Hauptgesims romanischer Choranlagen einen nach außen geöffneten Laufgang, die Zwerggalerie. Blende (Mauer) Leicht zurückversetztes Feld in einer Mauer In der Oberfläche leicht zurückversetzte Felder zur unverrückbaren Aufnahme von Torflügeln und Läden, oder als Zierde und zur Architekturgliederung; meist farbig abgesetzter Flächenteil einer Fassade als Reliefform sonst vollplastischer Teile. Blendfassade Fassade, die einem unbefriedigend proportionierten Bau dekorativ vorgeblendet ist. Fassade, die einem unbefriedigend proportionierten Bau dekorativ vorgeblendet ist. Sie überragt diesen oft seitlich oder in der Höhe. Blendmaßwerk Blendmaßwerk ist einer geschlossenen Wand vorgeblendet. Ornamentales, meist aus geometrischen Figuren entwickeltes Schmuckwerk, vor allem in gotischen Fenstern und Portalen, auf Silhouettenwirkung berechnet, in Blenden als Relief verwendet. Bauornament aus geometrischen Grundformen, besonders aus Kreis, Paß, Blatt, Schneuß, Wabe und in deren Öffnungen ein- springende Nasen. Ursprünglich als Lochformen im steinernen Bogenfeld über zwei, von einem gemeinsamen Bogen überfangenen Fenstern ("negatives" Maßwerk) oder als Radfenster schon seit der Spätromanik. Seit der Hochgotik aus gebogenen, bes. in der (engl.) Spätgotik auch geraden Profilsteinen. Diese sind gleichdick oder dünner als das Stabwerk ( Fenster) im unteren Fensterteil. Maßwerk dient auch der Gliederung von Rundfenstern, Giebeln, Wimpergen, Brüstungen, Turmhelmen. Blendmaßwerk ist einer geschlossenen Wand vorgeblendet. Schleierwerk nennt man freistehendes, offenes Maßwerk vor einer Wand oder Nische. Blide Belagerungsgerät (Wurfmaschine) Die Blide (Biffa, Buffa, Bidda), im Mittelmeerraum entstanden und vom beginnenden 13. Jahrhundert bis ins 16. Jahrhundert hinein in ganz Europa nachweisbar, unterscheidet sich vom Tribok vor allem dadurch, dass anstatt des festen ein bewegliches Gegengewicht am kurzen Hebelarm angebracht war. Im späteren Mittelalter gab es auch bewegliche fahrbare Bliden, deren Schussweite mit wenigen Handgriffen zu verändern war. Eine solche mit einem vierräderigen Wagen verbundene Blide ist aus dem Münchener Codex (Germ. Nr.356) bekannt und gehört wohl in die 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts. Die Maschine wird auch als Feuerwagen bezeichnet. Auf dem Wagen sind die eisernen Gegengewichte abgebildet, die an drei verschiedenen Haken des kurzen Armes angehängt wurden, während der Brandsatz in einer Löffelschale am Ende des langen Arms bereitlag. Bliden wurden noch im 16. Jahrhundert eingesetzt, denn von Herzog Albrecht von Sachsen wurde berichtet, dass er 1585 bei der Belagerung der Burg Rieklingen durch einen Blidenwurf umkam. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie unter dem Begriff Belagerungsmaschinen. (Text: Stefan Grathoff) Blutgericht Hohe Gerichtsbarkeit im Mittelalter Vor dem Blutgericht (Hochgericht) wurden Schwerverbrechen verhandelt. Todeswürdige Vergehen waren etwa heimtückischer Mord, Falschmünzerei, Inzest, Notzucht, schwerer Raub, Verrat und Spionage. Auch Gotteslästerung, Meineid, Schadenzauber und Hexerei, Homosexualität sowie Sodomie, Ehebruch und Bigamie wurden streng bestraft. Vor dem Hohen Gericht konnten darüber hinaus größere Eigentumsdelikte und bedeutende Streitigkeiten um Grund und Boden verhandelt werden. Gelegentlich war dieses Gericht auch für die urkundliche Bestätigung bedeutender Güterübertragungen zuständig. Ursprünglich stand die hohe Gerichtsbarkeit dem König zu. Er übertrug dieses Amt aber den von ihm eingesetzten Grafen in ihren Grafschaften. Auf diese Weise wurden die Grafen Blutgerichtsherren. Der hohe Klerus, Erzbischöfe , Bischöfe und Klosteräbte, stand zwar auf derselben gesellschaftlichen Stufe wie die Grafen, durfte aber aus kirchenrechtlichen Gründen die Blutgerichtsbarkeit nicht persönlich ausüben. Die Geistlichen mussten dafür einen Stellvertreter bestimmen: den Vogt. Der Vorsitz im Blutgericht wurde die Hauptaufgabe des Kirchenvogtes. (Text: Stefan Grathoff) Blutrache Vorgerichtliche Form des Streites Prinzip aus dem Fehdewesen zur Sühnung von Verbrechen zwischen Familien. Die Familie des Opfers versucht dabei die Ehre der Familie durch Tötung des Beschuldigten wiederherzustellen. Bogen (Waffe) Eine der ältesten Schusswaffen der Menschheit Pfeil und Bogen gehören zu den ältesten Schusswaffen der Menschheit und wurden sowohl für die Jagd als auch die Kriegsführung verwendet. Bogenfenster Fensterform Romanischer Rundbogen, gotischer Spitzbogen, gemauert oder aus Werksteinen, gelegentlich zu zweit oder dritt gekuppelt mit Säulchen und Pfeilern. Bollwerk Verteidigungswerk der Festung Seit Aufkommen der Pulvergeschütze entwickeltes, meist rundes, aus der Mauer vortretendes Werk aus Balken, Flechtwerk und Erde, zur Flankenverteidigung der Mauern. (Vgl. auch Bastion) Bombarde Feuerwaffe Die Bombarde (Donnerbüchse) war aus geschmiedetem Eisen. Sie war eigentlich ein Mörser, hatte aber an beiden Enden eine Öffnung. Die Pulverladung wurde am untere Ende, am sog. Bodenstück, eingefüllt. Diese Öffnung wurde durch Metall- und Holzkeile verschlossen. Die Kugel wurde am oberen Rohrende eingeführt. Großkalibrige Bombarden konnte man erst bauen, als man eine wichtige Neuerung einführte. Da man den Rohrdurchmesser nicht einfach radikal vergrößern konnte, weil das Pulver nicht hermetisch abgeriegelt werden konnte (dies war für die Zündung und Explosivität des Pulvers absolut notwendig), fügte man an das Rohr (Vorhaus oder Flug) eine Kammer mit kleinem Durchmesser an. Die kleine Kammer, die das Pulver aufnahm, konnte mit einem Klotz aus weichem Holz verkeilt und verschlossen werden. In den Flug legte man die teilweise riesigen Steinkugeln. Die Bombarde war, in verbesserter Ausführung, in Deutschland noch im 16. Jahrhundert in Gebrauch. Weitere Informationen erhalten sie unter dem Stichwort "Geschütze". (Text: Stefan Grathoff) Bossen "Kissen" eines Buckelquaders Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Buckelquader Brechscheibe Teil der Turnierrüstung Im 14. Jahrhundert begann man Schritt für Schritt damit, die Ausrüstung der Turnierreiter zu verbessern, um Verletzungen vorzubeugen. Für die handschuhlose rechte Hand, mit der ein Ritter seine Lanze hielt, wurde ein tellerförmiger Handschutz, die sog. Brechscheibe, an der Lanze angebracht. Erste Brechscheiben tauchen um 1300 auf. Sie waren zunächst als flache Scheiben gearbeitet, nahmen aber bereits um 1330 eine trichterartige Form an. Sie blieben bis ins 16. Jahrhundert nahezu unverändert. Bresche legen Zerstörung eines Teils der Ringmauer durch Einsatz von Kriegsmaschinen. Zerstörung eines Teils der Ringmauer durch Einsatz von Kriegsmaschinen. Durch die Bresche konnte dann der Sturmangriff vorgetragen werden. Breschhütte Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen Bretesche Pechnase, Pfefferbüchse Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Pechnase Briefadel Adel, der durch förmliche Urkunde verliehen werden kann. Adel, der seit Kaiser Karl IV. (1346-1378) durch förmliche Urkunde ("Adelsbrief") verliehen werden kann (Erhebung in den Adelsstand, Nobilitierung). Der älteste erhaltene Adelsbrief ist der für den Mainzer Scholaster Wicker Frosch vom 30. September 1360. Die Nobilitierung ist Privatrecht des Kaisers, sie kann auch durch kaiserliche Hofpfalzgrafen erfolgen. Siehe auch unter dem Stichwort Adel Bruchsteinmauer Viele Burgenbauer des 11. und 12. Jahrhunderts verwendeten Findlinge, Feld- oder Bruchsteine für die Mauern. Fast alle harten Steinsorten, vor allem Schiefer, Basalt und Muschelkalk, kamen dafür in Frage. Die Bruchsteine wurden zu einfachen Trockenmauern oder mit Hilfe von Mörtel geschichtet. Aufgrund der unterschiedlichen Form der Steine ergaben sich beim Hochmauern Niveauunterschiede, die in gewissen Abständen durch sorgfältig ausgesuchte Steinreihen oder verschieden dicke Mörtelschichten ausgeglichen wurden. Bei aufwendigeren Bruchsteinmauern bearbeiteten die Steinmetzen die Flächen der Bruchsteine, um möglichst einheitlich durchlaufende horizontale Schichten zu erhalten (Hammerrechtes Schichtmauerwerk). Besonders leicht bearbeiten ließen sich weiche Natursteine, die darüber hinaus nur sehr wenig Fugenmörtel benötigten. Weiche Natursteine kommen häufig im Wasgau, Schwarz- und Odenwald vor. Hier sind ganze Burganlagen aus solchen behauenen Bruchsteinen entstanden. Die höchste Qualitätsstufe bildeten die meist großen Bruchsteine, deren Flächen und Kanten so behauen wurden, dass man sie gut schichten und einpassen konnte. Bei diesen Hausteinmauern wurden an den Ecken häufig große Quadersteine eingelassen, um die gesamte Konstruktion zu verstärken. Die Rahmen der Fenster, Lichtschlitze, Türen und Scharten bestanden überwiegend aus genau bearbeiteten Sandsteinen, die passgerecht in die Bruchsteinwände eingefügt wurden. Eine Besonderheit der Bruchsteinmauern des 11. und 12. Jahrhunderts stellen die sog. Fischgrätmuster dar, die zwar wie Entlastungsbögen aussehen, aber in der Regel als besondere Verzierung gedacht waren. Bruchsteinmauern waren in der Regel verputzt und mit einem Farbanstrich versehen. Bruchsteinmaurer Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Maurer Bruderschaft Vereinigung von Gläubigen Bruderschaften (lat. confraternitates) sind kirchlich anerkannte Vereinigungen von Gläubigen zur Pflege von freiwilligen Werken der Frömmigkeit und sozial karitativer Tätigkeit. Brünne Schuppenpanzer des Früh- und Hochmittelalters Neben dem Kettenhemd wurde im Früh- und Hochmittelalter (bis 1250) auch die sog. Brünne als Körperschutz getragen. Die Brünne entwickelte sich in der keltischen Spät-La-Tène-Zeit. Das Wort ist anscheinend vom keltischen Begriff bruin ("Leib") abgeleitet. In der mittelalterlichen Literatur waren dafür auch die Wörter Halsberge (halsberc) und Haubert gebräuchlich. Sie bestand aus einem Leder- oder Stoffwams, auf den dicht an dicht runde oder eckige Eisenplättchen gesetzt wurden. Manchmal wurden die Plättchen auch dachziegelartig überlappend angeordnet. Dadurch wurde der Panzer zwar fester, aber auch viel schwerer und teurer. Die Brünne reichte anfangs nur bis zur Hüfte, wurde aber im Laufe der Zeit immer länger und bedeckte später sogar die Knie. Ärmel hatte die Brünne in keltischer Zeit nicht, erst im 9. Jahrhundert sind auf zeitgenössischen Bildern kurze Ärmel zu entdecken. Manchmal lässt sich auch eine lose oder angehängte Kapuze als Kopfbedeckung erkennen. Die Brünne wurde allmählich vom Kettenhemd verdrängt und war im 14. Jahrhundert völlig verschwunden. (Text: Stefan Grathoff) Brunnenhaus (Kloster) Das Brunnenhaus - gelegentlich fälschlich als "Brunnenkapelle" bezeichnet - stand im Kreuzhof des Klosters und bot Gelegenheit zur Reinigung der Hände. Der Brunnen stand stets gegenüber dem Refektorium. Brunnenturm Verteidigungsanlage für außerhalb der Ringmauer gelegene Brunnen Der Brunnen war eines der wichtigsten Anlagen in der Burg. Man achtete darauf, dass er möglichst an geschützter Stelle innerhalb des engeren Burgberings lag. Wenn er sich außerhalb von Gebäuden befand, war er überdacht oder sogar von einem massiven Brunnenhaus umgeben, um Verunreinigungen im Fall einer Belagerung zu vermeiden. Zwangen aber die Boden- und Geländeverhältnisse den Burgherrn dazu, den Brunnen außerhalb der schützenden Ringmauer anzulegen, musste er mit einer besonderen Verteidigungsanlage versehen werden. Am besten sicherte dann ein eigener Brunnenturm diese Anlage. Ein bekannter Brunnenturm ist etwa auf dem Trifels erhalten. Brustwehr Schutzwand auf der Ringmauer oder an der Wehrplatte Etwa brusthohe Schutzwand auf der Ringmauer oder an der Wehrplatte eines Turmes bei Burgen und Stadtmauern, hinter der die Verteidiger Schutz vor Geschossen finden konnten. Gegen Ende des Mittelalters oft in Blockbau aus Balken hergestellt, da bei Beschuss die Splitterwirkung in Holz geringer war als am Stein. Buckelquader Besonderer Quaderbaustein Im mittelalterlichen Kirchenbau kamen Buckelquader nicht vor, in einigen Fällen sind sie aber bei Stadtmauern verwendet worden. Buckelquader waren zunächst von den staufischen Ministerialen und von den mit Staufern befreundeten Adligen verwendet worden (Büdingen, Münzenberg, Dagsburg/Hochegisheim und Wildenberg), sind aber auch auf den staufischen Königspfalzen und Reichsburgen zu finden (Gelnhausen, Hagenau und Rothenburg o.d.T.). Bevorzugt wurden Buckelquader im Südwesten Deutschlands,vor allem am Oberrhein, im Elsaß und in der Schweiz, sie kamen aber vereinzelt auch in Hessen und Mitteldeutschland vor. Während es in Italien und Frankreich Burgen mit Buckelquadern gibt, sind diese in England und Spanien unbekannt. Die Besonderheit dieser Quadersteine ist eine buckelartige Verdickung, die geschickte Steinmetzen an der Frontseite stehenließen. Von roh geformten mächtigen Buckeln (bruchrauhe Bossen), über sanft gerundete Erhebungen bis hin zu ausgeprägten glatten Kissen sind eigentlich alle Formen zu finden. Ähnelte die Bosse einem geschliffenen Diamant, so spricht man von Diamantquadern, bei polsterähnlicher Oberfläche von Polsterquadern. Als besonders anspruchsvoll galten Quader, um deren Buckel herum ein schmaler glatter Rand stehengelassen wurde. Man hat den Eindruck, als liege auf dem glatten Stein ein Kissen (Buckelquader mit geradem Randkantenschlag).Den Abschluß der Entwicklung der Bossenbearbeitung bilden die prismenförmigen Buckel. Je nach Form gaben die Buckel den Mauern ein wehrhaftes, repräsentatives oder gar imperial-römisches Aussehen. Buckelquader/Zyklop Bei vielen römischen (und griechischen) Bauten sind riesige Buckelquader verwendet worden. Ein bekanntes Beispiel ist die Porta Nigra in Trier, die ca. 180 n. Chr. von den Römern errichtet wurde. Der größte dort verbaute Sandsteinquader wiegt sechs Tonnen. Eine Zyklopenmauer war eine meist zweischalige Mauer, die aus besonders großen, ohne Mörtel zusammengefügten Steinquadern bestand. Zyklopenmauern waren u. a. bei den Mykenern gebräuchlich. Der Name Zyklop geht auf das sagenhafte Geschlecht der Zyklopen zurück, das als Hersteller von Zyklopenmauern galt. Dies ist auch der Grund, warum sie fast ausschließlich an den Außenmauern der Burgen und hier vor allem an der Angriffsseite verwendet wurden, innerhalb der Burg sind sie meist nur an Turm- und Palasmauern zu finden. Ein Grund für die sparsame Verwendung des Buckelquaders wird auch seine aufwendige und damit teure Herstellung gewesen sein. Buckelquadermauern waren ein Luxus, den sich nur reiche Burgherren leisten konnten. Buckelquadermauern wurden grundsätzlich in der sog. Zweischalentechnik errichtet, d.h. die Buckelsteine bilden nur die äußere Verkleidung einer in der Regel aus Bruchstein bestehenden Mauer. Die Buckelquader wurden entweder trocken oder mit einer dünnen Mörtelschicht verlegt. Bei besonders dicken Mauern wurde die Dreischalentechnik angewandt, d.h. zwei Quaderwände wurden in einem gewissen Abstand zueinander hochgemauert. In den Zwischenraum füllte man Kalkmörtel, der mit Bruchsteinen, Geröllschutt und Grobkies vermengt war; so entstand ein regelrechtes Gußmauerwerk. Solche Mauern waren der beste Schutz gegen die Rammböcke der Belagerer, weil sie besonders elastisch waren und nicht so schnell barsten. (Text: Stefan Grathoff) Buergertum Stadtbewohner als eigenständiger Stand Vom Bürger als eigenständigem Stand spricht man ab dem 11. Jahrhundert. Zeitgleich löste das Wort "stat" das ältere Wort "burg" ab. Als Bürger bezeichnete man einen Stadtbewohner. Man differenzierte zwischen den "burgaere", welcher alle politischen Rechte besaß, und dem "medewoner" (Einwohner), welcher keine politischen Rechte besaß. Alle Stadtbewohner waren aber im Gegensatz zur der Landbevölkerung frei. Löste sich eine Person aus der Landbevölkerung von seinem Grundherrn und wanderte ab in die Stadt, so konnte er das Bürgerrecht erlangen, vorausgesetzt sein Grundherrschaft machte keine Ansprüche geltend. Um seine persönliche Freiheit zu erlangen musste er im allgemeinen ein Jahr und einen Tag in der Stadt leben. Das volle Bürgerrecht erlangte er jedoch erst, wenn er den Bürgereid leistete und sich verpflichtete seine bürgerlichen Pflichten zu beachten. In der Neuzeit änderte sich die Bedeutung des Wortes "Bürger". Einmal bedeutet es "Staatsbürger", dann auch Angehöriger der Mittelschicht, der "bürgerlichen" Klasse. Buettel Fronbote, Gerichtsdiener. Andere Bezeichnungen: Freibote, Ammann, Heimbürge, Geschworener Bote oder Knecht, Hofmann, Cent-oder Landbüttel, Stadtbüttel oder -knecht, Landknecht, Scherge, Schreier, Selman, Vogt, Weibel. Bug (Urkunde) Begriff aus der Urkundensprache Bei Urkunden wurde häufig der untere Rand des Pergamentes zur Schriftseite hin herumgebogen. Der vom Bug bedeckte Teil blieb frei, der Urkundentext endete über dieser Faltung. Durch die so gewonnene doppelte Pergamentlage konnten Löcher gestochen und Schnitte gemacht werden, durch die die Riemen, Schnüre oder Fäden der Siegel gezogen werden konnten. Auf dem Burg wurden zuweilen die Namen der Siegler oder andere kurze Mitteilungen festgehalten. Die Rückseite des Bugs bezeichnet man als »Umbug«. Buhurt Der Buhurt war weniger Kampf als vielmehr Geschicklichkeitswettbewerb zu Pferd und erfreute sich besonders in Deutschland großer Beliebtheit. Der Name Buhurt erscheint im deutschen Sprachbereich um 1150. Er setzte sich aus dem Wort "bu" (Haus, Bau, Gebäude aber auch Bestellen des Feldes) und dem Wort "hurte" (Losrennen, Stoß, Anprall) zusammen. Im Französischen wird der Buhurt als "melée" = Handgemenge bezeichnet. Mit der Entwicklung von friedlichen Formen des Turnierkampfes verwischt sich der Bedeutungsunterschied zwischen "turnei" und "buhurt", so dass das Wort "buhurt" im 14. und 15. Jahrhundert immer seltener auftritt und schließlich ganz verschwindet. Beim Buhurt formierten sich zwei Parteien, die jeweils von einem Hauptmann kommandiert wurden. Auf ein Zeichen ritten beide Gruppen aufeinander zu, prallten spielerisch zusammen, und der Gruppenverband löste sich auf. Jetzt "kämpfte" man in Zweigruppen gegeneinander, um zu zeigen, wie man sein Pferd beherrschte, wie geschickt man es wenden, drehen und parieren konnte. Da es nicht darum ging, einen Sieg zu erringen, trugen die Reiter nur eine leichte Rüstung. In seltenen Fällen scheinen Schilde und leichte Speere erlaubt gewesen zu sein. Mit ihrer Hilfe versuchte man, den Gegner abzudrängen bzw. vom Pferd zu stoßen. Der Buhurt, oft anlässlich eines Festes oder zu Ehren eines Gastes veranstaltet, wird in der höfischen Dichtung als Ausdruck der kriegerischen Freude geschildert. Behändes Wenden der Pferde auf engstem Raum und das laute Dröhnen von aufeinander prallenden Schilden und Speeren, dazu der Kampfruf der Beteiligten Hurta, Hurta (drauf, drauf) sollen den Reiz des Kampfspiels ausgemacht haben. Obwohl der Buhurt relativ harmlos verlief, blieben Verletzungen beim Sturz vom Pferd nicht aus. Auch Tote waren zuweilen zu beklagen. Bundestafeln Die beiden Moses am Berg Sinai von Gott übergebenen Gesetzestafeln (Hebr. "Luchot Habrit") Die beiden Moses im Anschluss an die Offenbarung am Berg Sinai von Gott übergebenen Gesetzestafeln (Ex. 34,1;28-29) mit den zehn Geboten (Ex. 20,2-14). Es handelt sich hierbei um die zweiten Gesetzestafeln, da die ersten von ihm nach der Sünde des goldenen Kalbes zerschmettert wurden (Ex. 32,19). Die B. wurden nach Zeugnis der Bibel bis zur Zerstörung des 1. Tempels in der Bundeslade, die sich im Allerheiligsten befand, aufbewahrt. Danach verlieren sich ihre Spuren. Nach talmudischer Tradition wurde die Bundeslade mit den B. vor der Zerstörung des ersten Tempels in den Boden des Tempelberges versenkt (Joma 53b). Im zweiten *Tempel stand das Allerheiligste bereits leer. Bundschuh Kennzeichen der aufständischen Bauernbünde Kennzeichen, Feldzeichen und Name der aufständischen Bauernbünde in Südwestdeutschland, besonders am Oberrhein, von 1501 - 1517. Die Bundschuh- Aufstände 1501, 1513 und 1517 wurden meist verraten oder blutig unterdrückt. Burg(lehns)gericht Schlichtungsinstanz für Burgbewohner Burgen waren im allgemeinen kein Gerichtsort, sondern nur Sitz eines Lehnsgerichts, das zuständig war für alle Streitigkeiten zwischen dem Lehnsherrn und seinen Mannen, aber auch für Differenzen der Lehnsleute untereinander. Häufig entstand Streit wegen der Vernachlässigung des Lehnsgutes durch den Vasallen oder der verweigerten Rückgabe des Lehens durch den Nachkommen eines verstorbenen Lehnsmannes (Mutungspflicht). Der Vasall mußte sich in Lehnsangelegenheiten der Entscheidung des Lehnsgerichts beugen. Als Richter fungierte entweder der Lehnsherr selbst oder sein Burggraf. Auch innerburgliche Streitigkeiten konnten auf der Burg von einem Schlichtungsgericht verhandelt werden. Gegen solche Delikte, wie Untreue gegenüber dem Burgherrn, widerrechtliches Verlassen der Burg (Residenzpflicht), Vernachlässigung der Verteidigungspflicht (Burghut), Beleidigung, Körperverletzung oder gar Totschlag, durfte der Burgherr in seiner Eigenschaft als Gerichtsherr selbst vorgehen und mußte kein anderes Gericht bemühen. Die Verhandlungen des Burggerichts fanden entweder vor dem Burgtor oder im Burghof statt. Tagte das Gericht in der Burg mußte das Burgtor geöffnet bleiben, weil die Burg als privates Haus galt und Gerichtsverhandlungen öffentlich sein mußten. Burgbaurecht Schon die merowingischen Herrscher (482-639/751) nahmen ihr Burgbauregal wahr: Sie vergaben Land an ihre Gefolgsleute und erlaubten ihnen, darauf befestigte Wohnsitze zu errichten. Während das englische Königtum diesen Anspruch behaupten konnte, war der deutsche König von Anfang an nicht in der Lage, diesem Recht genügend Geltung zu verschaffen und den adligen Burgenbau unter seiner Kontrolle zu halten. Im westfränkischen Reich bestand der König auf dem Befestigungsrecht. Im sog. Edictum Pistense von 864 schrieb Karl II. der Kahle (840-877) fest, dass nur der Herrscher einen Burgenbau genehmigen dürfe, weil von den vielen nicht genehmigten Burgen häufig Raubzüge unternommen und die Menschen belästigt würden. Der (gesamt-)fränkische König Karl III. der Dicke (876-888) musste auf den zunehmend eigenmächtigen Burgenbau des Adels reagieren und ihm offensichtlich Zugeständnisse machen: Er verlieh Anfang 884 auf einem Hoftag in Colmar allen Grafen das Recht, die Verteidigung ihrer Machtsphäre selbst in die Hand zu nehmen. Die Erlaubnis galt auch für Bischöfe und Äbte, die ständisch auf der gleichen Stufe wie die Grafen standen. Als die Normannen und Ungarn im 9. und 10. Jahrhundert in Deutschland einfielen, war die Bedrohung so akut, dass zum Schutz der Bevölkerung rasch Befestigungen ohne viel zu fragen errichtet wurden. Damit wurde der Bau von Burgen nicht mehr nur einzelnen Personen gestattet, sondern die Kontrolle über den Burgenbau war jetzt Sache der Grafen, die als Statthalter des Königs in ihren Grafschaften den Burgbau regelten. Obwohl seit dem Hoftag von Colmar eigentlich nur Grafen einen Burgenbau genehmigen konnten, nahmen spätestens seit dem 11. Jahrhundert alle Mitglieder des hohen Adels das Recht in Anspruch, innerhalb ihrer Machtsphäre eine Burg zu errichten. Dies führte zu einem regelrechten Burgenbauboom, auf den das Königtum kaum mehr Einfluss hatte. Ihm blieb eigentlich nur übrig, den Missbrauch von Burgen (Raub, Überfälle) im Rahmen seiner Landfriedenspolitik zu bestrafen. In der Zeit des sog. Investiturstreites (Kernzeit zwischen 1075-1122), in der Kaiser und Papst vorwiegend damit beschäftigt waren, sich über Kirchen- und Reichsrecht zu streiten, nutzten zahlreiche Herren die Gunst der Stunde, um eigene Burgen zu errichten bzw. sich fremde anzueignen. Das Königtum konnte dieser Entwicklung wenig entgegensetzen. Im Reichslandfrieden (1103) und im Schwäbischen Landfrieden (1104) wurden Maßnahmen gegen solche Burgen getroffen, von denen "landschädliche" Unternehmungen ausgingen. Trotz fürstlicher Vorbehalte nahmen sich seit dem 1. Viertel des 13. Jahrhunderts auch der nichtgräfliche freie Adel, die Ritter und die zu Wohlstand und Ansehen gelangten Dienstmannen (Ministerialen) das Recht heraus, eigene Burgen zu bauen. Den Ministerialen, zuständig für die Bewirtschaftung der Güter ihrer Herren, wurden für ihre Dienste Grundstücke übertragen. Einige Ministeriale wurden von ihren Herren beauftragt, auf diesen Grundstücken (Lehns-)Burgen zu bauen. Für ihren Einsatz wurden sie dadurch belohnt, dass sie die Burgen verwalten und dort wie Ritter leben durften. Als neben ihren Ämtern und auch ihre (Lehns-)Güter für vererbbar erklärt wurden, dauerte es nicht lange, bis die ersten Ministerialen eigene (allodiale) Burgen errichteten. Baubestimmungen im Sachsen- und Schwabenspiegel Die Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts, der 1215 zusammengestellte Sachsenspiegel und der 1282 geschriebene Schwabenspiegel, gehen in verschiedenen Paragraphen auf das Befestigungsrecht ein: Niemand durfte ohne Erlaubnis des gräflichen Landrichters weder eine Burg errichten, noch eine Stadt, ein Dorf, einen Berg oder eine Insel mit Palisaden oder Mauern befestigen. Auch die Errichtung eines Turmes innerhalb einer Befestigung war untersagt. Zwar war es erlaubt, Gräben um sein Haus ziehen, allerdings durften diese nur mannstief sein. Mauern und Palisaden, die höher waren als ein Ritter zu Pferde mit ausgestreckter Schwerthand, mussten genehmigt werden. Die Umfriedung eines Hofes mit niedrigem Zaun, Palisade oder Mauer war gestattet, wenn man keine Zinnen, Schießscharten und Wehrgänge anbrachte. Häuser mit mehr als zwei Geschossen und/oder hoch liegenden Eingängen waren genehmigungspflichtig. Es war dagegen erlaubt, Wohngebäude aus Holz oder Stein mit bis zu zwei Obergeschossen und Unterkellerung zu errichten. Die Schwelle der Eingangstür musste ebenerdig sein und durfte sich maximal in Kniehöhe über dem Erdboden befinden. Burgen, die während einer rechten Fehde zerstört worden waren oder aus Geldmangel ihres Besitzers verfielen, durften später wieder vom Besitzer aufgebaut werden. Auf dem einmal als legal anerkannten Burgplatz konnte demnach ohne erneute Erlaubnis eine Burg instandgesetzt bzw. neu erbaut werden. (Text: Stefan Grathoff)

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