Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Adel

Aufgrund ihrer Abstammung und ihres Ansehens bevorrechtete Bevölkerungsschicht.

Der größte Teil des mittelalterlichen Adels entstammt jener Schicht vornehmer Lehns- und Dienstleute, die im 9. und 10. Jahrhundert im unmittelbaren Umfeld des fränkischen Königtums lebten. Im Hoch- und Spätmittelalter (ca. 1000 - 1500) gliederte sich die (feudale) Adelsgesellschaft in Fürsten, Grafen, (Frei-)Herren, Ritter und (Edel)Knechte. An der Spitze der Adelshierarchie stand der König. Unter ihm bildeten die Fürsten, Grafen und Freiherren den freien Altadel. Unterhalb des Altadels standen die Ritter und Edelknechte (Ritterbürtigen) sowie die unfreien Dienstleute (Ministerialen). Diese schlossen sich um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert zum Stand der Niederadligen zusammen. Später unter König Karl IV. (1346-1378) war es auch Nicht-Adligen möglich, ihren gesellschaftlichen Rang zu verbessern, denn der König machte häufig Gebrauch von seinem Recht, verdiente Männer in den Adelsstand zu erheben. Er verbriefte ihnen die neue Stellung, indem er ihnen eine entsprechende Urkunde ausstellte, weshalb man diese Neuadligen als Briefadel bezeichnet. Die sog. Heerschildordnung legte im Kern den Rang der einzelnen Adelsgruppen (Heerschild) fest und regelte vor allem, wer von wem Lehen annehmen durfte. Die Heerschildordnung teilte den Adel in sieben Heerschilde: Den ersten bildete der König, den zweiten die geistlichen Reichsfürsten ( Erzbischöfe , Bischöfe, Äbte), den dritten die weltlichen Fürsten (Herzöge, Mark-, Land- und Pfalzgrafen) und den vierten die Grafen und (Frei-)Herren. Die unteren Heerschilde (5.-7.) bildeten, hier sind sich die Quellen in der Klassifizierung uneins, die Ministerialen, Schöffenbarfreien und übrigen Ritterbürtigen. Alle anderen Freien (etwa Geistliche und Frauen) waren heerschildlos. Generell galt, wer ein Lehen von einem rangtieferen Herrn akzeptierte, verlor seine Standeszugehörigkeit. Wenn beispielsweise ein Mitglied des 3. Schildes ein Lehen von einem Herrn des 4. Schildes erhielt, wurde er sofort diesem niedrigeren Schild zugeordnet. Siehe auch: Kaiser, König, Fürst, Herzog, Pfalzgraf, Markgraf, Landgraf, Erzbischof, Graf, Abt, Freiherr, Herren, Ritter, Ministerialen (Text: Stefan Grathoff)

Zurück