Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Hörigkeit

Hörigkeit

Hörigkeit

Die Hörigkeit entstand in nachkarolingischer Zeit einerseits aus den alten Liten, zu denen ehemals Freie kamen, die sich zunächst freiwillig oder unfreiwillig in Schutzhörigkeit begeben hatten und zu Hörigen geworden waren. Höriger ist eigentlich nur der dinglich Unfreie, d.h. der durch die an sein Gut haftende Unfreiheit unfrei gewordene, der ein Zinsgut besaß, nach Hofrecht lebte, Fronden und bestimmte Abgaben leistete. Der Hörige konnte nicht ohne das Gut veräußert werden, das Gut nicht ohne ihn. Das Zinsgut war meist (beschränkt) erblich, auch konnte der Hörige Vermögen erwerben. Ein Höriger konnte gleichzeitig Leibeigener eines anderen Grundherrn sein, auch konnte er freies Eigentum besitzen. Im Laufe des Mittelalters wurde seine Stellung dauernd besser, bis nur wenige Abgaben übrig blieben. Im Laufe des späteren Mittelalters wurde die gesamte bäuerliche Bevölkerung Deutschlands im Wesentlichen zu Hörigen. Da die Leibeigenen in der Hörigkeit aufgingen, wurde diese auch als Leibeigenschaft bezeichnet; andererseits wird Hörigkeit für den Unfreien überhaupt gebraucht.

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