Glossar

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurde vor allem das Glossar der Internetseite Regionalgeschichte.net, eigene Recherchen und Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.

Die Barbarossa-Stiftung dankt dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. für die freundliche Genehmigung der Nutzung der Daten.

Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 

 


Historische Fachbegriffe

Abt (Klostervorsteher)

Vorsteher einer klösterlichen oder klosterähnlichen Gemeinschaft.

Der Abt (von aramäisch ,Abba' = Vater. lat. Abbas) ist der Vorsteher einer klösterlichen oder klosterähnlichen Gemeinschaft (Abtei). Ihren klassischen Ausdruck findet die monstische Vorstellung von Abt in den Texten der Regel Benedikts. Der Abt ist Vater seiner geistlichen Söhne, der Hirt seiner Herde, der Lehrer in der Schule der geistlichen Kunst. Die Regeln gestehen ihm weitgehende Führungs- und Leitungsvollmachten zu, binden ihn in wichtigen Entscheidungen aber an den Rat der Brüder und bürden ihm die volle Verantwortung für das Wohl und Heil seiner Gemeinschaft auf. Der von der Klostergemeinschaft gewählte Abt erhält durch den Bischof die Abtsweihe. Einem Nonnenkloster steht entsprechend eine Äbtissin vor. (Text: Stefan Grathoff)

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